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Seite 6

LANDKREIS VULKANEIFEL

Öffentliche Bekanntmachungen

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung

Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen

hat.

Betroffener:

Kerem Kog

Geburtsdatum:

01.03.1989

Geburtsort:

Bitche, Frankreich

letzte bekannte Anschrift: Rue des Sarreguemines, F – 57230 Bitche

Datum des Schreibens:

29.09.2016

Aktenzeichen:

3 - 12332

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-

hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 10). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Daun, den 24.10.2016

Im Auftrag: gez.: Gräfen

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zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcen-

ter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Rätz, Marcel Werner

Geburtsdatum:

21.01.1989

Geburtsort:

Euskirchen

letzte bekannte Anschrift: Adlerstraße 5, 54550 Daun

Datum des Schreibens:

20.10.2016

Aktenzeichen:

4-31200-008-1655

Die Schriftstücke können von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-

hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 115). Das Dokument wird

öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf

hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen

vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch

einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter –

Daun, den 25.10.2016

Im Auftrag: gez.: Junk

Öffentliche Bekanntmachung

Haushalt des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2017

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 (§ 57

LKO i.V.m. § 97 Abs. 1 Satz 1,2 GemO)

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt ab Montag, 07.11.2016,

bis zur Beschlussfassung, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung

Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zur Einsichtnahme aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen (§ 57 LKO i.V.m. § 97 Abs. 1 Satz 3 GemO)

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vulkaneifel haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab

dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einzurei-

chen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, oder elektronisch an

haushalt@vulkaneifel.de

einzureichen.

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Daun, den 26.10.2016

gez.: Heinz-Peter Hoffmann, Büroleiter

Der Behindertenbeauftragte Leo Thielen ist für alle Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner, wenn die Belange behinderter

Menschen aus dem Landkreis Vulkaneifel nicht hinreichend beachtet werden. Leo Thielen ist ab 18.00 Uhr erreichbar unter:

06596-1378 sowie per E-Mail unter:

BBA-Vulkananeifel@web.de

BEHINDERTENBEAUFTRAGTER