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LANDKREIS VULKANEIFEL
Öffentliche Bekanntmachungen
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung
Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen
hat.
Betroffener:
Kerem Kog
Geburtsdatum:
01.03.1989
Geburtsort:
Bitche, Frankreich
letzte bekannte Anschrift: Rue des Sarreguemines, F – 57230 Bitche
Datum des Schreibens:
29.09.2016
Aktenzeichen:
3 - 12332
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-
hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 10). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,
wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass
das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Daun, den 24.10.2016
Im Auftrag: gez.: Gräfen
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zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcen-
ter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Rätz, Marcel Werner
Geburtsdatum:
21.01.1989
Geburtsort:
Euskirchen
letzte bekannte Anschrift: Adlerstraße 5, 54550 Daun
Datum des Schreibens:
20.10.2016
Aktenzeichen:
4-31200-008-1655
Die Schriftstücke können von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-
hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 115). Das Dokument wird
öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf
hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen
vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch
einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter –
Daun, den 25.10.2016
Im Auftrag: gez.: Junk
Öffentliche Bekanntmachung
Haushalt des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2017
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 (§ 57
LKO i.V.m. § 97 Abs. 1 Satz 1,2 GemO)
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt ab Montag, 07.11.2016,
bis zur Beschlussfassung, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung
Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen (§ 57 LKO i.V.m. § 97 Abs. 1 Satz 3 GemO)
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vulkaneifel haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einzurei-
chen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, oder elektronisch an
haushalt@vulkaneifel.deeinzureichen.
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Daun, den 26.10.2016
gez.: Heinz-Peter Hoffmann, Büroleiter
Der Behindertenbeauftragte Leo Thielen ist für alle Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner, wenn die Belange behinderter
Menschen aus dem Landkreis Vulkaneifel nicht hinreichend beachtet werden. Leo Thielen ist ab 18.00 Uhr erreichbar unter:
06596-1378 sowie per E-Mail unter:
BBA-Vulkananeifel@web.deBEHINDERTENBEAUFTRAGTER