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LANDKREIS VULKANEIFEL
Zweckverband A.R.T. zieht Bilanz
Zum Beginn dieses Jahres übertrugen
die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifel-
kreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel ihre
abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den
Zweckverband Abfallwirtschaft Region
Trier (A.R.T.). In der gestrigen Sitzung
der Verbandsversammlung des A.R.T.
wurden die Ergebnisse der Bewertun-
gen, welche im Zuge der Erweiterung
des Zweckverbandes durchgeführt wur-
den, vorgestellt. In den letzten Monaten
wurde gemessen, gewogen, gezählt und
vor allem gerechnet. Probleme wurden
benannt, erörtert und Lösungen erarbei-
tet. Das Resultat? Aufgrund von geerbten
Verpflichtungen und jüngsten finanz- und
abfallwirtschaftlichen Entwicklungen wird
es voraussichtlich unumgänglich sein,
in naher Zukunft die Abfallgebühren in
den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und
Vulkaneifel zu erhöhen. Die hierfür ver-
antwortlichen Bilanzpositionen lassen
sich grundsätzlich in vergangenheitsbe-
zogene Aufwendungen für Deponien und
Kostensteigerungen im Tagesgeschäft
unterscheiden. Die Eigenkapitaldecke
der beiden oben genannten Landkreise
wird absehbar nicht ausreichen, um die
gestiegenen Kosten ohne Gebührener-
höhung auszugleichen.
Kosten für die Deponienachsorge
Mit dem Beitritt der Landkreise Bern-
kastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm
und Vulkaneifel wurde dem A.R.T. zum
01.01.2016 neben dem abfallwirtschaft-
lichen Tagesgeschäft auch die Zustän-
digkeit für die Deponien übertragen. Der
A.R.T. ist seitdem für insgesamt 18 De-
ponien in der Region Trier verantwortlich.
Um langfristig sicherzustellen, dass alle
Deponien nach denselben Qualitäts-
maßstäben saniert beziehungsweise
bewirtschaftet werden und insbesonde-
re von den Altdeponien keine Gefahren
für Mensch, Natur und Umwelt ausge-
hen, beauftragte der A.R.T. einen unab-
hängigen Gutachter mit einer einheitli-
chen Risikobewertung aller Deponien
im Verbandsgebiet. Grundlagen dieser
Begutachtung waren die Erstellung ei-
nes Inventar-Katasters der Deponien,
die genaue Bestimmung der Deponieflä-
chen, die Prüfung der langfristige Sicher-
stellung der Sickerwasserreinigung, die
Ermittlung der Betriebskosten sowie die
Vereinheitlichung der Nachsorgezeiträu-
me entsprechend der Gesetzeslage.
Die Ergebnisse dieser Bewertung zei-
gen, dass insbesondere für die Deponie
Saarburg (Landkreis Trier-Saarburg), die
Deponien Sehlem und Morbach (beide
Landkreis Bernkastel-Wittlich), die Zen-
traldeponie Plütscheid (Landkreis Eifel-
kreis Bitburg-Prüm) sowie die Deponien
Dohm-Lammersdorf und Jünkerath (bei-
de Landkreis Vulkaneifel) noch Rückstel-
lungsbedarf besteht. Zur Sicherung des
Schutzes von Mensch, Natur und Umwelt
für die kommenden 50 Jahre – dieses
Zeitraums bedarf es nach heutigen Er-
kenntnissen für die Stilllegung und Nach-
sorge von Deponien – wurde für die 18
Deponien zum 31.12.2015 ein Bedarf
von insgesamt 136 Mio. Euro ermittelt.
Der größte Teil dieses Betrages, ca. 122
Mio. Euro, wurde von den einzelnen Ver-
bandsmitgliedern bereits über die Gebüh-
ren der vergangenen Jahre erwirtschaf-
tet. Insgesamt fehlen demnach noch ca.
14 Mio. Euro, die im Laufe der nächsten
zehn Jahre – also spätestens bis Ende
des Jahres 2025, wenn die bislang noch
getrennten Gebührenhaushalte der Ver-
bandsmitglieder zusammengelegt wer-
den - zurückgestellt werden müssen.
Probleme mit Strafzinsen
Neben der Erwirtschaftung der für die
Deponienachsorge benötigten 136 Mio.
Euro muss auch die Kaufkraft dieses Be-
trages für den gesamten Verpflichtungs-
zeitraum von ca. 50 Jahren sicherge-
stellt werden. Hauptaufgabe ist hierbei,
ein Gleichgewicht zwischen Kosten-
steigerung (Inflation) und Zinsertrag zu
gewährleisten.
Aufgrund der aktuellen finanzwirtschaftli-
chen Entwicklungen, nach denen derzeit
keine Zinserträge generiert, sondern Ne-
gativzinsen auf Finanzanlagen gezahlt
werden müssen, wurde ermittelt, welcher
Mehrbetrag benötigt wird, um die Kauf-
kraft der Rückstellungen auch ohne Zins-
einnahmen über die nächsten 50 Jahre
hinweg zu erhalten. Dabei wurde allein
für das Jahr 2016 ein Zuführungsbedarf
von 7,3 Mio. Euro errechnet. Dieser Be-
trag ist ebenfalls erforderlich, um der Ver-
antwortung für das Erbe der Altdeponien
besonders in Zukunft gerecht zu werden.
Steigende Entsorgungskosten
Auch im abfallwirtschaftlichen Tagesge-
schäft zeichnet sich ein besorgniserre-
gender Trend bei der Bezahlung für die
Abfallverbrennung ab (der A.R.T. be-
richtete). So steigen - den jüngsten Aus-
schreibungsergebnissen zufolge - die
Entsorgungskosten, die der A.R.T. für
die ihm überlassenen Abfälle zu tragen
hat, rasant an. Die Zuzahlung für haus-
müllstämmige Brennstoffe wie Holz oder
Ersatzbrennstoffe, wie sie in der Mecha-
nisch-biologischen Trocknungsanlage
(MBT) Mertesdorf aus den eingesammel-
ten Restabfällen produziert werden, be-
trägt fast 8 Mio. Euro pro Jahr, was einer
Kostensteigerung von 125 % entspricht.
Hinzu kommen gestiegene Kosten bei-
spielsweise im Bereich der Sperrabfall-
oder der Problemabfallentsorgung.
Recycling muss auch im Abfallge-
misch stattfinden
Um diesen Kostensteigerungen nicht
schonungslos ausgeliefert zu sein, hat
der A.R.T. in weiser Voraussicht bereits
vor drei Jahren in Zusammenarbeit mit
der Europäischen Union nach Lösungen
gesucht, wie die Recyclingrate von ver-
wertbaren Stoffen aus Hausabfall nach
der Trocknung gesteigert werden kann.
Ziel ist es dabei, die Mengen, die in ther-
mischen Abfallbehandlungsanlagen ver-
brannt werden müssen, zu reduzieren.
Derzeit arbeitet der A.R.T. mit Hoch-
druck an der Umsetzung neuer Konzep-
te, welche die Funktionsweise der MBT
dahingehend optimieren, dass weitere
Teilströme aus dem getrockneten Sied-
lungsabfall aussortiert und einer kosten-
günstigen Verwertung zugeführt werden
können. Bis die Weiterentwicklung der
MBT abgeschlossen ist, müssen die ge-
stiegenen Zuzahlungspreise für Entsor-
gung jedoch bezahlt werden.
Asymmetrische Verteilung von Chan-
cen und Risiken
Neben der drastischen Steigerung der
Entsorgungskosten wirken sich weitere
aktuelle Entwicklungen auf die gegen-
warts- und zukunftsbezogenen Bilanz-
kosten des A.R.T. aus. Der Rechtsstreit
um die Papiervermarktung, die Entsor-
gungsengpässe der als gefährliche Ab-
fälle kategorisierten (Hexabromcyclodo-
decan (HBCD)-haltige) Dämmstoffe, das
Urteil zur fehlenden Überlassungspflicht
von Krankenhaus- und Gewerbeabfällen
sowie die gesteigerten Anforderungen
an die Bioabfallverwertung (der A.R.T.
berichtete) werden den Gebührenhaus-
halt in den nächsten Jahren absehbar mit
weiteren hohen Einbußen bzw. Forderun-
gen belasten.
Fairness, Nachhaltigkeit, Bürger-
freundlichkeit
„Wir haben in den letzten Monaten jeden
Stein umgedreht, um genau zu prüfen,
wo wir stehen. Sinn dieser Bewertung
war, Erkenntnisse zu gewinnen und Prob-
leme herauszuarbeiten, um Lösungen zu
finden“, erklärt A.R.T.-Verbandsdirektor
Max Monzel. „Die Abhängigkeit von den
Verbrennungspreisen muss reduziert und
Baumaßnahmen müssen vorgezogen
werden.“ Doch all diese Lösungsansät-
ze können die Anpassung der Gebühren
nicht verhindern. „Die bevorstehende,
notwendige Erhöhung der Gebühren er-
folgt ausschließlich, um den übernom-
menen Verpflichtungen der langfristigen
Deponienachsorge gerecht zu werden,
der Verantwortung für den Schutz von
Mensch, Natur und Umwelt nachzukom-
men und gleichzeitig die Entsorgungs-
sicherheit auch unter erschwerten Be-
dingungen zu gewährleisten“, erläutert
A.R.T.-Verbandsvorsteher Landrat Gre-
gor Eibes. Für den A.R.T. ist es jedoch
nach wir vor die oberste Priorität, faire,
an der Nachhaltigkeit orientierte Abfall-
gebühren im Sinne der Bürgerinnen und
Bürger zu kalkulieren.