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Seite 5

LANDKREIS VULKANEIFEL

Zweckverband A.R.T. zieht Bilanz

Zum Beginn dieses Jahres übertrugen

die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifel-

kreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel ihre

abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den

Zweckverband Abfallwirtschaft Region

Trier (A.R.T.). In der gestrigen Sitzung

der Verbandsversammlung des A.R.T.

wurden die Ergebnisse der Bewertun-

gen, welche im Zuge der Erweiterung

des Zweckverbandes durchgeführt wur-

den, vorgestellt. In den letzten Monaten

wurde gemessen, gewogen, gezählt und

vor allem gerechnet. Probleme wurden

benannt, erörtert und Lösungen erarbei-

tet. Das Resultat? Aufgrund von geerbten

Verpflichtungen und jüngsten finanz- und

abfallwirtschaftlichen Entwicklungen wird

es voraussichtlich unumgänglich sein,

in naher Zukunft die Abfallgebühren in

den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und

Vulkaneifel zu erhöhen. Die hierfür ver-

antwortlichen Bilanzpositionen lassen

sich grundsätzlich in vergangenheitsbe-

zogene Aufwendungen für Deponien und

Kostensteigerungen im Tagesgeschäft

unterscheiden. Die Eigenkapitaldecke

der beiden oben genannten Landkreise

wird absehbar nicht ausreichen, um die

gestiegenen Kosten ohne Gebührener-

höhung auszugleichen.

Kosten für die Deponienachsorge

Mit dem Beitritt der Landkreise Bern-

kastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm

und Vulkaneifel wurde dem A.R.T. zum

01.01.2016 neben dem abfallwirtschaft-

lichen Tagesgeschäft auch die Zustän-

digkeit für die Deponien übertragen. Der

A.R.T. ist seitdem für insgesamt 18 De-

ponien in der Region Trier verantwortlich.

Um langfristig sicherzustellen, dass alle

Deponien nach denselben Qualitäts-

maßstäben saniert beziehungsweise

bewirtschaftet werden und insbesonde-

re von den Altdeponien keine Gefahren

für Mensch, Natur und Umwelt ausge-

hen, beauftragte der A.R.T. einen unab-

hängigen Gutachter mit einer einheitli-

chen Risikobewertung aller Deponien

im Verbandsgebiet. Grundlagen dieser

Begutachtung waren die Erstellung ei-

nes Inventar-Katasters der Deponien,

die genaue Bestimmung der Deponieflä-

chen, die Prüfung der langfristige Sicher-

stellung der Sickerwasserreinigung, die

Ermittlung der Betriebskosten sowie die

Vereinheitlichung der Nachsorgezeiträu-

me entsprechend der Gesetzeslage.

Die Ergebnisse dieser Bewertung zei-

gen, dass insbesondere für die Deponie

Saarburg (Landkreis Trier-Saarburg), die

Deponien Sehlem und Morbach (beide

Landkreis Bernkastel-Wittlich), die Zen-

traldeponie Plütscheid (Landkreis Eifel-

kreis Bitburg-Prüm) sowie die Deponien

Dohm-Lammersdorf und Jünkerath (bei-

de Landkreis Vulkaneifel) noch Rückstel-

lungsbedarf besteht. Zur Sicherung des

Schutzes von Mensch, Natur und Umwelt

für die kommenden 50 Jahre – dieses

Zeitraums bedarf es nach heutigen Er-

kenntnissen für die Stilllegung und Nach-

sorge von Deponien – wurde für die 18

Deponien zum 31.12.2015 ein Bedarf

von insgesamt 136 Mio. Euro ermittelt.

Der größte Teil dieses Betrages, ca. 122

Mio. Euro, wurde von den einzelnen Ver-

bandsmitgliedern bereits über die Gebüh-

ren der vergangenen Jahre erwirtschaf-

tet. Insgesamt fehlen demnach noch ca.

14 Mio. Euro, die im Laufe der nächsten

zehn Jahre – also spätestens bis Ende

des Jahres 2025, wenn die bislang noch

getrennten Gebührenhaushalte der Ver-

bandsmitglieder zusammengelegt wer-

den - zurückgestellt werden müssen.

Probleme mit Strafzinsen

Neben der Erwirtschaftung der für die

Deponienachsorge benötigten 136 Mio.

Euro muss auch die Kaufkraft dieses Be-

trages für den gesamten Verpflichtungs-

zeitraum von ca. 50 Jahren sicherge-

stellt werden. Hauptaufgabe ist hierbei,

ein Gleichgewicht zwischen Kosten-

steigerung (Inflation) und Zinsertrag zu

gewährleisten.

Aufgrund der aktuellen finanzwirtschaftli-

chen Entwicklungen, nach denen derzeit

keine Zinserträge generiert, sondern Ne-

gativzinsen auf Finanzanlagen gezahlt

werden müssen, wurde ermittelt, welcher

Mehrbetrag benötigt wird, um die Kauf-

kraft der Rückstellungen auch ohne Zins-

einnahmen über die nächsten 50 Jahre

hinweg zu erhalten. Dabei wurde allein

für das Jahr 2016 ein Zuführungsbedarf

von 7,3 Mio. Euro errechnet. Dieser Be-

trag ist ebenfalls erforderlich, um der Ver-

antwortung für das Erbe der Altdeponien

besonders in Zukunft gerecht zu werden.

Steigende Entsorgungskosten

Auch im abfallwirtschaftlichen Tagesge-

schäft zeichnet sich ein besorgniserre-

gender Trend bei der Bezahlung für die

Abfallverbrennung ab (der A.R.T. be-

richtete). So steigen - den jüngsten Aus-

schreibungsergebnissen zufolge - die

Entsorgungskosten, die der A.R.T. für

die ihm überlassenen Abfälle zu tragen

hat, rasant an. Die Zuzahlung für haus-

müllstämmige Brennstoffe wie Holz oder

Ersatzbrennstoffe, wie sie in der Mecha-

nisch-biologischen Trocknungsanlage

(MBT) Mertesdorf aus den eingesammel-

ten Restabfällen produziert werden, be-

trägt fast 8 Mio. Euro pro Jahr, was einer

Kostensteigerung von 125 % entspricht.

Hinzu kommen gestiegene Kosten bei-

spielsweise im Bereich der Sperrabfall-

oder der Problemabfallentsorgung.

Recycling muss auch im Abfallge-

misch stattfinden

Um diesen Kostensteigerungen nicht

schonungslos ausgeliefert zu sein, hat

der A.R.T. in weiser Voraussicht bereits

vor drei Jahren in Zusammenarbeit mit

der Europäischen Union nach Lösungen

gesucht, wie die Recyclingrate von ver-

wertbaren Stoffen aus Hausabfall nach

der Trocknung gesteigert werden kann.

Ziel ist es dabei, die Mengen, die in ther-

mischen Abfallbehandlungsanlagen ver-

brannt werden müssen, zu reduzieren.

Derzeit arbeitet der A.R.T. mit Hoch-

druck an der Umsetzung neuer Konzep-

te, welche die Funktionsweise der MBT

dahingehend optimieren, dass weitere

Teilströme aus dem getrockneten Sied-

lungsabfall aussortiert und einer kosten-

günstigen Verwertung zugeführt werden

können. Bis die Weiterentwicklung der

MBT abgeschlossen ist, müssen die ge-

stiegenen Zuzahlungspreise für Entsor-

gung jedoch bezahlt werden.

Asymmetrische Verteilung von Chan-

cen und Risiken

Neben der drastischen Steigerung der

Entsorgungskosten wirken sich weitere

aktuelle Entwicklungen auf die gegen-

warts- und zukunftsbezogenen Bilanz-

kosten des A.R.T. aus. Der Rechtsstreit

um die Papiervermarktung, die Entsor-

gungsengpässe der als gefährliche Ab-

fälle kategorisierten (Hexabromcyclodo-

decan (HBCD)-haltige) Dämmstoffe, das

Urteil zur fehlenden Überlassungspflicht

von Krankenhaus- und Gewerbeabfällen

sowie die gesteigerten Anforderungen

an die Bioabfallverwertung (der A.R.T.

berichtete) werden den Gebührenhaus-

halt in den nächsten Jahren absehbar mit

weiteren hohen Einbußen bzw. Forderun-

gen belasten.

Fairness, Nachhaltigkeit, Bürger-

freundlichkeit

„Wir haben in den letzten Monaten jeden

Stein umgedreht, um genau zu prüfen,

wo wir stehen. Sinn dieser Bewertung

war, Erkenntnisse zu gewinnen und Prob-

leme herauszuarbeiten, um Lösungen zu

finden“, erklärt A.R.T.-Verbandsdirektor

Max Monzel. „Die Abhängigkeit von den

Verbrennungspreisen muss reduziert und

Baumaßnahmen müssen vorgezogen

werden.“ Doch all diese Lösungsansät-

ze können die Anpassung der Gebühren

nicht verhindern. „Die bevorstehende,

notwendige Erhöhung der Gebühren er-

folgt ausschließlich, um den übernom-

menen Verpflichtungen der langfristigen

Deponienachsorge gerecht zu werden,

der Verantwortung für den Schutz von

Mensch, Natur und Umwelt nachzukom-

men und gleichzeitig die Entsorgungs-

sicherheit auch unter erschwerten Be-

dingungen zu gewährleisten“, erläutert

A.R.T.-Verbandsvorsteher Landrat Gre-

gor Eibes. Für den A.R.T. ist es jedoch

nach wir vor die oberste Priorität, faire,

an der Nachhaltigkeit orientierte Abfall-

gebühren im Sinne der Bürgerinnen und

Bürger zu kalkulieren.