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LANDKREIS VULKANEIFEL
Bundesweites Problem
Dramatischer Entsorgungsengpass für Dämmstoffabfälle
Seit dem 30.09.2016 gelten Dämmstof-
fe, die mehr als 0,1 Prozent des Flamm-
schutzmittels Hexabromcyclododecan
(HBCD) enthalten, als gefährliche Ab-
fälle. Dies sieht die im Frühjahr in Kraft
getretene Novelle der Abfallverzeichnis-
verordnung vor. Die neue Regelung be-
züglich der Entsorgung dieser Abfälle,
zu denen Fassaden- oder Wärmedämm-
platten aus Polystyrol gehören, schlägt
hohe Wellen. So suchen sowohl private
als auch öffentlich-rechtliche Entsorger
händeringend nach „Abnehmern“ für die
Wärmedämmplatten, die nach Abbruch-
oder Sanierungsmaßnahmen getrennt
gesammelt und entsorgt werden müssen.
Nach der EG-POP-Verordnung müssen
die Abfälle so beseitigt werden, „dass die
darin enthaltenen langlebigen (persis-
tenten) organischen Schadstoffe zerstört
und unumkehrbar umgewandelt werden.“
Das geschieht bei der Verbrennung in
dafür zugelassenen thermischen Abfall-
behandlungsanlagen. Bei der Verbren-
nung wird nicht nur das HBCD zerstört,
sondern auch das Brom als Salz in der
Abgasreinigung aufgefangen.
In den Bunkern muss Platz sein
Das klingt nach einer einfachen Lösung.
Doch die rund 40 Abfallverbrennungsan-
lagen in Deutschland lehnen die Annah-
me ab.
Neben noch nicht geklärten formalen
und genehmigungsrechtlichen Anforde-
rungen stehen die Verbrennungsanlagen
auch vor praktischen Problemen. Die
leichten und heizwertreichen Dämmab-
fälle müssen aus feuerungstechnischen
Gründen im Annahmebunker der Anlage
mit anderen, weniger heizwertreichen
Abfällen vermischt werden. Dafür muss
im Bunker ausreichend Platz sein. Doch
den gibt es zurzeit nicht. Die Verbren-
nungsanlagen sind durch Abfallimporte
aus Großbritannien und Italien weitge-
hend ausgelastet.
Regelung zulasten der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger
Tatsächlich hat sich die Situation schon
vor dem Stichtag immer mehr zugespitzt.
So wird der Zweckverband Abfallwirt-
schaft Region Trier (A.R.T.) seit Tagen
bereits mit Anfragen überrannt. „Täglich
rufen gewerbliche Kunden an, die Groß-
mengen an Styropor oder Styrodur kurz-
fristig anliefern möchten“, berichtet Tobias
Elsen, der beim A.R.T. für das Stoffstrom-
management zuständig ist. Die Bandbrei-
te reicht von Verputzern, Fassadensanie-
rern und Dachdeckern bis hin zu privaten
Unternehmen der Entsorgungsbranche.
Im Gegensatz zu den privaten Entsor-
gungsunternehmen wird der A.R.T., der
als öffentlich-rechtlicher Entsorgungs-
träger für die Entsorgungssicherheit der
Region verantwortlich ist, die Annahme
der problematischen Stoffe langfristig
nicht verweigern können. Seit seinem
Bestehen wurden dem A.R.T. noch nie
rein sortierte Dämmabfälle angedient.
Doch auch wenn die Dämmstoffe nicht
bewusst untergemischt, sondern sortiert
zum Tagespreis angeliefert werden, kön-
nen zusätzliche finanzielle Aufwendun-
gen für die Entsorgung entstehen, welche
letztendlich die Bürgerinnen und Bürger
tragen müssen.
Asymmetrische Verteilung von Chan-
cen und Risiken
„Nach dem Urteil zur fehlenden Überlas-
sungspflicht von Krankenhausabfällen
und Gewerbeabfällen sowie dem aktuel-
len Rechtsstreit über die Hoheit bei der
Papiertonne ist die geforderte Entsor-
gungspflicht von Dämmstoffen ein wei-
teres Beispiel dafür, dass komplizierte
beziehungsweise nicht lukrative Stoff-
ströme allein den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern auf den Hof gekippt
werden, während gewinnbringende Stoff-
ströme den privaten Entsorgern zuge-
sprochen werden“, fasst A.R.T.-Chef Max
Monzel zusammen. Das erklärte Ziel
des A.R.T., faire, an der Nachhaltigkeit
orientierte, aber vor allem günstige Ab-
fallgebühren im Sinne der Bürger zu kal-
kulieren, wird durch diese Entwicklungen
immer schwieriger.
Hintergrund:
Das weltweite Aus für das Flammschutz-
mittel Hexabromcyclododecan (HBCD)
war 2013 eingeleitet worden, als HBCD
unter internationalen Stockholm-Konven-
tion als in der Umwelt schwer abbauba-
rer organischer Schadstoff (POP) iden-
tifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit
von allen an der Konvention beteiligten
Staaten (zurzeit 180 Vertragsstaaten)
stufenweise eingeführt. Neben dem Ver-
wendungs- und Handelsverbot werden
strenge Anforderungen an die Entsor-
gung gestellt.
Auf Grund des Feiertages werden am Schlachthof Gerolstein am 31.10.16 Schweine und Rinder und am 3.11.2016 nur Schweine
geschlachtet. Das Trichinenlabor ist am Mittwoch, dem 2.11.2016, nicht besetzt. Die Untersuchungen finden in der 44. Kalender-
woche am 31.10.2016 und 03.11.2016 statt. An diesen Tagen werden die Proben untersucht, die am 31.10.2016 bis 10.00 Uhr und
am 03.11.2016 bis 06.00 Uhr abgegeben worden sind. Erfolgt bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages keine Benachrichtigung,
war die Probe negativ.
TRICHINENUNTERSUCHUNG DER WILDSCHWEINE AN ALLERHEILIGEN:
Eine Stiftung für die Region - Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel
Gemeinsam Gutes anstiften
Die Bürgerstiftung des Landkreises un-
terstützt mit ihren Erträgen oder Spenden
gemeinnützige und mildtätige Projekte im
Landkreis. Das kann beispielsweise für
die Bereiche Heimatpflege und Brauch-
tum, Kunst und Kultur, Feuerwehr und
Katastrophenschutz und viele andere
Bereiche sein. Mit einer Zustiftung oder
Spende unterstützen Sie den Erhalt un-
serer lebens- und liebenswerten Heimat
und setzen somit ein Zeichen für die Zu-
kunft unserer Kinder.
Bankverbindung:
Kreissparkasse
Vulkaneifel, IBAN: DE13 5865 1240
0000 3069 36, Verwendungszweck:
Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel
.
Für Fragen steht Ihnen die Ge-
schäftsstelle mit Patrick Schauster
(Tel. 06592/933-299) und Heinz-Peter
Hoffmann (Tel. 06592/933-240),
,
gerne zur Verfügung.
Der Behindertenbeauftragte Leo Thielen ist für alle Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner, wenn die Belange behinderter
Menschen aus dem Landkreis Vulkaneifel nicht hinreichend beachtet werden. Leo Thielen ist ab 18.00 Uhr erreichbar unter:
06596-1378 sowie per E-Mail unter:
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