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LANDKREIS VULKANEIFEL

Bundesweites Problem

Dramatischer Entsorgungsengpass für Dämmstoffabfälle

Seit dem 30.09.2016 gelten Dämmstof-

fe, die mehr als 0,1 Prozent des Flamm-

schutzmittels Hexabromcyclododecan

(HBCD) enthalten, als gefährliche Ab-

fälle. Dies sieht die im Frühjahr in Kraft

getretene Novelle der Abfallverzeichnis-

verordnung vor. Die neue Regelung be-

züglich der Entsorgung dieser Abfälle,

zu denen Fassaden- oder Wärmedämm-

platten aus Polystyrol gehören, schlägt

hohe Wellen. So suchen sowohl private

als auch öffentlich-rechtliche Entsorger

händeringend nach „Abnehmern“ für die

Wärmedämmplatten, die nach Abbruch-

oder Sanierungsmaßnahmen getrennt

gesammelt und entsorgt werden müssen.

Nach der EG-POP-Verordnung müssen

die Abfälle so beseitigt werden, „dass die

darin enthaltenen langlebigen (persis-

tenten) organischen Schadstoffe zerstört

und unumkehrbar umgewandelt werden.“

Das geschieht bei der Verbrennung in

dafür zugelassenen thermischen Abfall-

behandlungsanlagen. Bei der Verbren-

nung wird nicht nur das HBCD zerstört,

sondern auch das Brom als Salz in der

Abgasreinigung aufgefangen.

In den Bunkern muss Platz sein

Das klingt nach einer einfachen Lösung.

Doch die rund 40 Abfallverbrennungsan-

lagen in Deutschland lehnen die Annah-

me ab.

Neben noch nicht geklärten formalen

und genehmigungsrechtlichen Anforde-

rungen stehen die Verbrennungsanlagen

auch vor praktischen Problemen. Die

leichten und heizwertreichen Dämmab-

fälle müssen aus feuerungstechnischen

Gründen im Annahmebunker der Anlage

mit anderen, weniger heizwertreichen

Abfällen vermischt werden. Dafür muss

im Bunker ausreichend Platz sein. Doch

den gibt es zurzeit nicht. Die Verbren-

nungsanlagen sind durch Abfallimporte

aus Großbritannien und Italien weitge-

hend ausgelastet.

Regelung zulasten der öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger

Tatsächlich hat sich die Situation schon

vor dem Stichtag immer mehr zugespitzt.

So wird der Zweckverband Abfallwirt-

schaft Region Trier (A.R.T.) seit Tagen

bereits mit Anfragen überrannt. „Täglich

rufen gewerbliche Kunden an, die Groß-

mengen an Styropor oder Styrodur kurz-

fristig anliefern möchten“, berichtet Tobias

Elsen, der beim A.R.T. für das Stoffstrom-

management zuständig ist. Die Bandbrei-

te reicht von Verputzern, Fassadensanie-

rern und Dachdeckern bis hin zu privaten

Unternehmen der Entsorgungsbranche.

Im Gegensatz zu den privaten Entsor-

gungsunternehmen wird der A.R.T., der

als öffentlich-rechtlicher Entsorgungs-

träger für die Entsorgungssicherheit der

Region verantwortlich ist, die Annahme

der problematischen Stoffe langfristig

nicht verweigern können. Seit seinem

Bestehen wurden dem A.R.T. noch nie

rein sortierte Dämmabfälle angedient.

Doch auch wenn die Dämmstoffe nicht

bewusst untergemischt, sondern sortiert

zum Tagespreis angeliefert werden, kön-

nen zusätzliche finanzielle Aufwendun-

gen für die Entsorgung entstehen, welche

letztendlich die Bürgerinnen und Bürger

tragen müssen.

Asymmetrische Verteilung von Chan-

cen und Risiken

„Nach dem Urteil zur fehlenden Überlas-

sungspflicht von Krankenhausabfällen

und Gewerbeabfällen sowie dem aktuel-

len Rechtsstreit über die Hoheit bei der

Papiertonne ist die geforderte Entsor-

gungspflicht von Dämmstoffen ein wei-

teres Beispiel dafür, dass komplizierte

beziehungsweise nicht lukrative Stoff-

ströme allein den öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträgern auf den Hof gekippt

werden, während gewinnbringende Stoff-

ströme den privaten Entsorgern zuge-

sprochen werden“, fasst A.R.T.-Chef Max

Monzel zusammen. Das erklärte Ziel

des A.R.T., faire, an der Nachhaltigkeit

orientierte, aber vor allem günstige Ab-

fallgebühren im Sinne der Bürger zu kal-

kulieren, wird durch diese Entwicklungen

immer schwieriger.

Hintergrund:

Das weltweite Aus für das Flammschutz-

mittel Hexabromcyclododecan (HBCD)

war 2013 eingeleitet worden, als HBCD

unter internationalen Stockholm-Konven-

tion als in der Umwelt schwer abbauba-

rer organischer Schadstoff (POP) iden-

tifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit

von allen an der Konvention beteiligten

Staaten (zurzeit 180 Vertragsstaaten)

stufenweise eingeführt. Neben dem Ver-

wendungs- und Handelsverbot werden

strenge Anforderungen an die Entsor-

gung gestellt.

Auf Grund des Feiertages werden am Schlachthof Gerolstein am 31.10.16 Schweine und Rinder und am 3.11.2016 nur Schweine

geschlachtet. Das Trichinenlabor ist am Mittwoch, dem 2.11.2016, nicht besetzt. Die Untersuchungen finden in der 44. Kalender-

woche am 31.10.2016 und 03.11.2016 statt. An diesen Tagen werden die Proben untersucht, die am 31.10.2016 bis 10.00 Uhr und

am 03.11.2016 bis 06.00 Uhr abgegeben worden sind. Erfolgt bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages keine Benachrichtigung,

war die Probe negativ.

TRICHINENUNTERSUCHUNG DER WILDSCHWEINE AN ALLERHEILIGEN:

Eine Stiftung für die Region - Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

Gemeinsam Gutes anstiften

Die Bürgerstiftung des Landkreises un-

terstützt mit ihren Erträgen oder Spenden

gemeinnützige und mildtätige Projekte im

Landkreis. Das kann beispielsweise für

die Bereiche Heimatpflege und Brauch-

tum, Kunst und Kultur, Feuerwehr und

Katastrophenschutz und viele andere

Bereiche sein. Mit einer Zustiftung oder

Spende unterstützen Sie den Erhalt un-

serer lebens- und liebenswerten Heimat

und setzen somit ein Zeichen für die Zu-

kunft unserer Kinder.

Bankverbindung:

Kreissparkasse

Vulkaneifel, IBAN: DE13 5865 1240

0000 3069 36, Verwendungszweck:

Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

.

Für Fragen steht Ihnen die Ge-

schäftsstelle mit Patrick Schauster

(Tel. 06592/933-299) und Heinz-Peter

Hoffmann (Tel. 06592/933-240),

E-Mail

:buergerstiftung@vulkaneifel.de

,

gerne zur Verfügung.

Der Behindertenbeauftragte Leo Thielen ist für alle Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner, wenn die Belange behinderter

Menschen aus dem Landkreis Vulkaneifel nicht hinreichend beachtet werden. Leo Thielen ist ab 18.00 Uhr erreichbar unter:

06596-1378 sowie per E-Mail unter:

BBA-Vulkananeifel@web.de

BEHINDERTENBEAUFTRAGTER