Menu

header sicherheit

Brandschutz

Die Landkreise sind Träger des überörtlichen Brandschutzes. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen sowie die Aufstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen und die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen.

 

Zuständig