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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG)

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 03.06.2025 gemäß § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlage des Typs Siemens DD-142 mit einer Nennleistung von je 3,9 MW (WEA 01 – WEA 06),  davon WEA 01, 02, 03, 05 und 06 mit je einer Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200 m sowie WEA 04 mit einer Nabenhöhe von 89,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 160,00 m in den Gemarkungen Bongard, Flur 20, Parzellen 50, 51 und 41 sowie Boxberg, Flur 1, Parzellen 53/1, 46/1 und 1, Verbandsgemeinde Kelberg.

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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG)

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 03.06.2025 gemäß § 4 i. V. m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nennleistung von 6,0 MW (WEA 01), Nabenhöhe 169,00 m, Rotordurchmesser 150,00 m, Gesamthöhe 244,00 m, in der Gemarkung Arbach, Flur 2, Parzelle 565/1, Verbandsgemeinde Kelberg.

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Vollzug des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Öffentliche Bekanntmachung

über die Aufhebung eines Ablehnungsbescheides

Der an die Firma Grünwerke GmbH wird -vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter- gerichtete Ablehnungsbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (nachfolgend: WEA 01, WEA 02, WEA 03, WEA 04, WEA 05 und WEA 06) des Typs Siemens DD-142 mit einer Nennleistung von je 3,9 MW, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200 m in den Gemarkungen Bongard, Flur 20, Parzellen 50, 51 und 41 sowie Boxberg, Flur 1, Parzellen 53/1, 46/1 und 1, Verbandsgemeinde Kelberg, auf der Grundlage des § 20 der 9. BImSchV vom 09.02.2021 wurde aufgrund objektiver Rechtswidrigkeit nach § 48 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgehoben.

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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 

Dokumentation zur Durchführung und zum Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung bei Neuvorhaben (§ 7 Abs. 4 UVPG i.V.m. Anlage 3 zum UVPG) 

Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG 

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