Haushaltsplan Landkreis Vulkaneifel
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a. alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Vulkaneifel voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt). Im Finanzhaushalt sind alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.
Aktueller Haushaltsplan
Haushaltspläne der Vorjahre
Zuständig
Friedrich, Benedikt
Haushaltsangelegenheiten
Tel.: 06592 933 - 292
Weitere Informationen und Kontaktformular Friedrich, Benedikt