Beförderung von KiTa-Kindern
KiTa-Kinder werden ab dem 3. Lebensjahr im Bus befördert. Die Kosten hierfür übernimmt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, der Landkreis. Die Beförderung erfolgt im Öffentlichen Linienverkehr. Da dies besondere Sorgfalt voraussetzt, hat der Landkreis einen Maßnahmenkatalog für die Beförderung der Kinder erstellt, der dem Fahrpersonal, das mit der Beförderung von KiTa-Kindern beauftragt ist, als Arbeitsanweisung dient.
Gerade zum Thema Aufsichtspflicht bei der Beförderung mit dem Bus kommen immer wieder Fragen auf. Wir möchten deshalb auf Folgendes hinweisen:
- Das Fahrpersonal ist für die sichere Beförderung der Kinder im Bus verantwortlich. Der Weg vom Wohnort zur Haltestelle und zurück liegt in der Verantwortung und Aufsichtspflicht der Eltern/KiTa. Bitte beachten Sie daher Folgendes: Der Fahrer darf ein Kind auch dann an der Haltestelle aussteigen lassen, wenn die fahrplanmäßige Abfahrtszeit erreicht ist und dort kein Elternteil/KiTa-Personal bereitsteht, um es abzuholen. Es ist daher sehr wichtig, dass die Kinder immer zuverlässig und pünktlich vom Bus abgeholt werden. Warten Sie für das Fahrpersonal erkennbar an der Haltestelle, und nicht z. B. im Auto am Straßenrand. Sollten Sie bei der Rückfahrt persönlich verhindert sein, sorgen Sie dafür, dass an Ihrer Stelle jemand anders das Kind abholt (Großeltern, Onkel, Tante oder andere Vertrauensperson), wenn es nicht alleine nach Hause gehen soll! Wird das Kind von niemandem abgeholt und verlässt den Bus nicht freiwillig, so nimmt das Fahrpersonal es weiter mit, und versucht entsprechend dem Maßnahmenkatalog die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Ist das nicht möglich, wird die Polizei usw. informiert. Sie müssen in diesem Fall klären, wo Sie Ihr Kind abholen können.
- Wir empfehlen Ihnen, dass die KiTa Tasche Ihres Kindes mit einer Notfallnummer versehen ist. Hierzu kann gerne unser Musterformular verwendet werden.
Wir bitten Sie im Sinne der Sicherheit Ihres Kindes um Beachtung dieser Information.
Dokumente:
- Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die KiTa-Beförderung
- Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die KiTa-Beförderung "Alter Markt, Gerolstein"
- Maßnahmenkatalog des Landkreises Vulkaneifel für die Beförderung von KiTa-Kindern
- Standorte der Schulen und KiTas im LK Vulkaneifel