Vollzug des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Öffentliche Bekanntmachung
über die Aufhebung eines Ablehnungsbescheides
Der an die Firma Grünwerke GmbH wird -vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter- gerichtete Ablehnungsbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (nachfolgend: WEA 01, WEA 02, WEA 03, WEA 04, WEA 05 und WEA 06) des Typs Siemens DD-142 mit einer Nennleistung von je 3,9 MW, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200 m in den Gemarkungen Bongard, Flur 20, Parzellen 50, 51 und 41 sowie Boxberg, Flur 1, Parzellen 53/1, 46/1 und 1, Verbandsgemeinde Kelberg, auf der Grundlage des § 20 der 9. BImSchV vom 09.02.2021 wurde aufgrund objektiver Rechtswidrigkeit nach § 48 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgehoben.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 30.06.2025 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zimmer 309, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel
-Untere Immissionsschutzbehörde-
AZ: 6-5610-WKA Bongard-Boxberg
Daun, den 03.06.2025
Im Auftrag
gez. Michelle Schoden
Download: