Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (BImSchG)
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 03.06.2025 gemäß § 4 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlage des Typs Siemens DD-142 mit einer Nennleistung von je 3,9 MW (WEA 01 – WEA 06), davon WEA 01, 02, 03, 05 und 06 mit je einer Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200 m sowie WEA 04 mit einer Nabenhöhe von 89,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 160,00 m in den Gemarkungen Bongard, Flur 20, Parzellen 50, 51 und 41 sowie Boxberg, Flur 1, Parzellen 53/1, 46/1 und 1, Verbandsgemeinde Kelberg.
Gmäß § 10 Abs. 8 BImSchG, § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), sowie den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird folgende Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Firma Grünwerke GmbH, Höherweg 200, 40233 Düsseldorf, wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windkraftanlagen in den Gemarkungen Bongard und Boxberg unter Nebenbestimmungen erteilt. Die Genehmigung erstreckt sich auf die folgenden Windenergieanlagentypen und folgenden Standorte:
Windkraftanlage (WEA 01):
Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Bongard, Flur 20, Flurstück 51, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.169 H: 5.572.161.
Windkraftanlage (WEA 02):
Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Bongard, Flur 20, Flurstück 50, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.341 H: 5.571.831.
Windkraftanlage (WEA 03):
Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Bongard, Flur 20, Flurstück 41, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.902 H: 5.572.184.
Windkraftanlage (WEA 04):
Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 89,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 160,00 m, Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstück 53/1, Koordinaten (hier: UTM): R: 346.699 H: 5.571.724.
Windkraftanlage (WEA 05):
Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstück 46/1, Koordinaten (hier: UTM): R: 347.364 H: 5.571.580.
Windkraftanlage (WEA 06):
Fa. Siemens DD-142, Nabenhöhe 129,00 m, Rotordurchmesser 142,00 m, Gesamthöhe 200,00 m, Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstück 1, Koordinaten (hier: UTM): R: 347.276 H: 5.572.064.
Die Genehmigung berechtigt ferner zum Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen und der Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen sowie zur Durchführung der mit der Maßnahme verbundenen Rodungs-, Wiederaufforstungs- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den Antragsunterlagen soweit in der Genehmigung keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Genehmigung vom 03.06.2025 ist mit Nebenbestimmungen verbunden, insbesondere auch zu Fragen des Immissionsschutzes, des Baurechts und des Naturschutzes.
Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 30.06.2025 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Immissionsschutzbehörde –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zimmer 309, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus und kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel
-Untere Immissionsschutzbehörde-
AZ: 6-5610-WKA Bongard-Boxberg
Daun, den 03.06.2025
Im Auftrag
gez. Michelle Schoden
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