Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Der Landkreis Vulkaneifel hat am 06. November 2025 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen.
Die ausführliche Allgemeinverfügung finden Sie hier. Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 08. November 2025 in der Tageszeitung; die Allgemeinverfügung gilt somit ab dem 09. November 2025.
Mit Beginn des Vogelzugs in der kälteren Jahreszeit breitet sich die für Vögel hochansteckender Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch gewerbliche und private Geflügelbestände betroffen. Das Risiko einer Einschleppung in heimische Bestände ist derzeit hoch. Auch in Rheinland-Pfalz wurden schon tot aufgefundene Wildvögel positiv auf das Virus getestet. Das Veterinäramt Vulkaneifel hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen und weist zusätzlich alle Geflügelhalter im Landkreis auf ihre gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin.
Alle bereits etablierten Maßnahmen sind erneut zu überprüfen, dem derzeitigen Seuchengeschehen anzupassen und konsequent umzusetzen. Ein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildvögeln muss unbedingt zu verhindert werden.
Mit diesen weiteren Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:
- Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden, wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
- Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind.
- Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommen, geschützt gelagert werden müssen.
- Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
- Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
- Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
- Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder-clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine regelmäßige Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
- Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
- Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
Bitte beachten Sie die tierschutzgerechte Ausgestaltung einer Aufstallung.
Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie über unsere Homepage www.vulkaneifel.de Stichwort „Geflügelpest“ oder über die Internetseite des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de
Weitere Infos unter:
- Friedrich Löffler Institut
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- Risikoampel Universität Vechta
- Merkblatt Aufstallungspflicht
Zusätzlich weist der Landkreis Vulkaneifel auf Folgendes hin:
Aufgrund des aktuell erhöhten Medienaufkommens informiert das RKI zum aktuellen Infektionsgeschehen mit aviärer Influenza A(H5N1). Laut aktueller Bewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) kommt es anlässlich der gegenwärtigen Vogelzüge – insbesondere von Kranichen und anderen Wildvögeln – zu einer vermehrten Ausbreitung von für Vögel hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) und es muss mit weiteren Fällen unter Wildvögeln und Ausbrüchen auch in Geflügelhaltungen gerechnet werden. Das Infektionsgeschehen konzentriert sich bisher ausschließlich auf den Veterinärbereich, humane Fälle wurden bis dato nicht berichtet. Ein erhöhtes Expositionsrisiko besteht vorallem für Personen mit beruflichem Kontakt zu infizierten Tieren. Das RKI weist im Zuge dessen auf die Empfehlungen zu Präventions- und Schutzmaßnahmen hin. Außerhalb des beruflichen Kontextes sollte der Kontakt zu kranken oder verendeten Wildtieren vermieden werden. In diesem Fall sind die zuständigen Veterinärbehörden zu informieren. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des RKI zur zoonotischen Influenza sowie des FLI.
Quellen:
