Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026 – Landkreis Vulkaneifel bereitet sich vor
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Kraft. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Der Anspruch gilt für alle Kinder, die ab diesem Zeitpunkt eingeschult werden – und umfasst nicht nur die Schulzeit, sondern auch die Schulferien. Erstmals greift der Anspruch in den Herbstferien 2026.
