Ausgabe: 49/2025 Orange-Day 2025: Landkreis Vulkaneifel zeigt gemeinsam Flagge gegen Gewalt und Diskriminierung 100 Menschen setzten am 21.11. ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen Mit orangefarbenen Schirmen, starken Worten und eindrucksvollen künstlerischen Beiträgen beteiligten sich Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler, politische Vertreterinnen und Vertreter sowie verschiedene Institutionen am diesjährigen Orange Day des Landkreises Vulkaneifel. Bewegender Auftakt vor der Kreisverwaltung Trotz eisiger Temperaturen versammelten sich 100 Teilnehmende vor der Kreisverwaltung. Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken eröffnete den Aktionstag und betonte die Bedeutung des gemeinsamen Hinsehens und öffentlichen Auftretens gegen Gewalt: „Gewalt geht uns alle an – und sie ist, in welcher Form auch immer, niemals akzeptabel.“ Ein besonderer Moment war das Hissen der Flagge „Wir sagen NEIN! zu Gewalt an Frauen“ durch Landrätin Julia Gieseking. Die Fahne bleibt bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gehisst. Anschließend zog ein langer, orange leuchtender Demonstrationszug durch die Dauner Innenstadt zum Forum – ein starkes und weithin sichtbares Symbol der Solidarität. Vor dem Forum appellierte Doris Sicken an die gemeinsame Verantwortung: Frauen auf der ganzen Welt verdienen Schutz, Respekt und ein Leben in Sicherheit. Obwohl Gewalt in Deutschland rechtlich verboten ist, ist häusliche Gewalt leider für viele Frauen eine alltägliche Realität: Jede dritte Frau ist in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Auch im Landkreis Vulkaneifel ist das Thema präsent: Die Polizeiinspektion Daun meldet 143 Fälle häuslicher Gewalt im Jahr. Also fast jeden zweiten Tag. Und die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Jährlich fliehen in Deutschland 40.000 Frauen vor ihren gewalttätigen Partnern in ein Frauenhaus. Auch das Frauenhaus Eifel, das erst vor einem Jahr eröffnet wurde, ist längst voll belegt. Grußwort der Landrätin: Gewalt hat viele Gesichter – und mächtige Netzwerke Landrätin Julia Gieseking richtete ein eindrucksvolles und im Kern mahnendes Grußwort an die Teilnehmenden. Sie machte deutlich, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur im häuslichen Umfeld stattfindet, sondern auch in globalen Machtstrukturen verankert ist. Als Beispiel nannte sie den Missbrauchskomplex um Jeffrey Epstein und insbesondere die Aussagen von Virginia Giuffre, die ihre Erfahrungen öffentlich
SEITE 2 machte. Gieseking hob hervor, wie erschütternd deutlich dieser Fall zeigt, wie Täter Netzwerke, Macht und Geld nutzen, um Frauen und Mädchen zu missbrauchen. Im Zentrum stand dabei der Respekt vor den Betroffenen, die trotz enormen Drucks den Mut gefunden haben, ihre Stimme zu erheben. Die Landrätin erinnerte daran, dass auch internationale Fälle eine Botschaft für lokale Verantwortung enthalten: „Wir dürfen niemals wegsehen.“ Podiumsdiskussion der FOS Daun: Schülerinnen geben Frauen eine Stimme Unter dem Titel „Wir geben Frauen eine Stimme“ gestalteten Schülerinnen der Fachoberschule (FOS) Daun, unter der Leitung ihrer Lehrerin Benita Kracht, eine eindrucksvolle Podiumsdiskussion. Sie schlüpften in die Rollen von Polizistinnen, Psychologinnen, Juristinnen, Frauenhausmitarbeiterinnen und Betroffenen selbst. Mit großer Ernsthaftigkeit beleuchteten sie verschiedene Formen von Gewalt, die Mechanismen des Verschweigens, Hürden im Hilfesystem, mögliche Wege aus der Gewalt und die Rolle von Gesellschaft und Politik. Die Szenen waren emotional, authentisch und gut recherchiert. Viele Teilnehmende reagierten sichtlich bewegt. Für besondere Gänsehautmomente sorgten die musikalischen Beiträge der Sängerin Jana Lützen von der Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V. Begleitet wurde sie von Alexander Mayer am E-Piano. Mit „Skyscraper“ und „I say no“ setzten sie am Ende des Programms ein klares und emotionales Statement gegen jede Form von Gewalt. Ein starkes Zeichen – und ein gemeinsamer Auftrag In ihren Schlussworten bedankte sich Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken auch beim Weissen Ring e. V., dessen Außenstelle Vulkaneifel gerade im Aufbau ist, aber auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Teilnahme ein öffentlich sichtbares Signal gesetzt haben. Mit dem Orange Day 2025 hat der Landkreis Vulkaneifel erneut ein starkes Zeichen gesetzt – ein Zeichen für Schutz, Solidarität und eine klare Haltung: Gewalt gegen Frauen hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Doris Sicken Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Tel. 06592/933-579 Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de „Stabwechsel mit Zukunft“ – Erfolgreiche Unternehmensnachfolge in der Vulkaneifel Rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten am 19. November 2025 der Einladung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH (WFG), der Kreissparkasse Vulkaneifel, der IHK Trier und der Handwerkskammer Trier zur Informationsveranstaltung „Stabwechsel mit Zukunft“ in der Kundenhalle der Kreissparkasse in Daun. Im Mittelpunkt des Abends stand die Frage, wie der Übergang eines Unternehmens in neue Hände gelingen kann – ein Thema, das angesichts des demografischen Wandels und zahlreicher anstehender Generationswechsel aktueller ist denn je. Den Auftakt machte Dietmar Pitzen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel, der in seiner Begrüßung die Bedeutung einer frühzeitigen, strategisch geplanten Nachfolge betonte. Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher erhielten anschließend ein vielseitiges und praxisnahes Vortragsprogramm, das die unterschiedlichen Facetten eines gelungenen Übergangs beleuchtete. Claudia Steil von der Handwerkskammer Trier eröffnete den fachlichen Teil mit dem Vortrag „Loslassen ist Kopfsache – Psychologische Perspektiven auf den Generationswechsel“. Sie zeigte auf, wie stark emotionale Bindungen und individuelle Rollenbilder den Nachfolgeprozess prägen und wie wichtig es ist, diesen Aspekten Raum zu geben. Im Anschluss widmete sich Daniel Kroetz (L&P Gestaltungsberatung GmbH, Gerolstein) dem Thema „Goldene Übergabe oder teures Erbe? Steuerliche Tücken der Nachfolge“. Mit zahlreichen Beispielen machte er deutlich, wo Fallstricke lauern und welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nutzen können, um steuerlich optimal vorbereitet zu sein. Abgerundet wurde das Programm durch Notar Dr. Marcus Pichler aus Daun. Unter dem Titel „Stabwechsel mit Strategie – Wie Sie Ihre Nachfolge rechtzeitig und richtig regeln“ erläuterte er die rechtlichen Grundlagen und gab konkrete Hinweise, wie Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Übergabeprozess strukturiert angehen können. Beim anschließenden Get-together nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit zu intensiven Gesprächen, in denen sie in offenem und konstruktivem Austausch Fragen stellten und individuelle Anliegen direkt mit den Referierenden sowie weiteren Expertinnen und Experten aus der Region besprachen. Die große Resonanz und das positive Feedback der Gäste zeigen deutlich: Das Thema Unternehmensnachfolge bewegt viele – und erfolgreich gestaltet werden kann es vor allem dann, wenn wirtschaftliche, steuerliche, rechtliche und psychologische Aspekte gemeinsam gedacht werden. Die WFG und ihre Partner danken allen Teilnehmenden und Mitwirkenden und freuen sich auf weitere Veranstaltungen, die den Wirtschaftsstandort Vulkaneifel stärken und wichtige Zukunftsthemen voranbringen. Weitere Information und Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Email: wfg@vulkaneifel.de. Foto: Kreissparkasse Vulkaneifel
SEITE 3 MITREDEN.MITMACHEN.MITGESTALTEN. Ergebnisse der Regionalen Dialogkonferenzen: Handlungsschwerpunkt „Erhalt und Schaffung unserer natürlichen Lebensgrundlagen” KREISENTWICKLUNGSKONZEPT 2025 Der Landkreis Vulkaneifel hat im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gemacht. In den letzten Wochen fanden in allen Verbandsgemeinden Regionale Dialogkonferenzen statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunalvertretungen und Fachakteure über die künftige Entwicklung der Vulkaneifel diskutierten. Die Ergebnisse dieser Konferenzen bilden nun die Grundlage für die nächsten Arbeitsschritte im Kreisentwicklungskonzept. Ein Landkreis mit Zukunft – die Vision einer zukunftsfähigen Vulkaneifel Die Regionalen Dialogkonferenzen griffen die zentralen Handlungsschwerpunkte des Kreisentwicklungskonzeptes auf: Leben in der Vulkaneifel Die Vulkaneifel erleben Unterwegs in der Vulkaneifel Erhalt und Schaffung unserer natürlichen Lebensgrundlagen In den letzten Wochen wurden bereits drei der genannten Handlungsschwerpunkte vorgestellt. Heute stellen wir Ihnen die Ergebnisse des vierten Handlungsschwerpunktes vor. Der Schutz und die zukunftsfähige Nutzung der Natur zählen zu den zentralen Zukunftsaufgaben des Landkreises Vulkaneifel. Im Rahmen der Regionalen Dialogkonferenzen wurde beim Handlungsschwerpunkt „Erhalt und Schaffung unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ eine Vielzahl an Ideen und Ansätzen entwickelt, um Naturschutz, Biodiversität und Klimaschutz gemeinsam voranzubringen. Im Mittelpunkt stand ein ganzheitlicher Ansatz: Naturschutz und Biodiversität sollen durch nachhaltige Landnutzung, gezielte Schutzmaßnahmen und eine naturnahe Infrastruktur gestärkt werden. Gleichzeitig gilt es, den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Anpassung an den Klimawandel als zentrale Zukunftsaufgaben weiterzuentwickeln. Die Teilnehmenden der Konferenzen formulierten zahlreiche konkrete Vorschläge, darunter: Entsiegelung und Begrünung von Flächen, Förderung naturnaher Räume wie Blühstreifen, Hecken und Grünflächen Ausbau erneuerbarer Energien (Wind, Solar, Geothermie, Biomasse) sowie die Schaffung regionaler und nachhaltiger Energiekonzepte Förderung von Photovoltaik auf versiegelten Flächen und Energieeffizienzmaßnahmen Sensibilisierung der Bevölkerung für Natur- und Klimaschutzthemen Schutz der Wasserressourcen, etwa durch Maßnahmen zum Trink- und Grundwasserschutz Naturnahe Hochwasserschutzmaßnahmen und die Verjüngung von Wäldern zur Stärkung der ökologischen Widerstandsfähigkeit Diese Ergebnisse zeigen, dass in der Vulkaneifel ökologische Verantwortung, regionale Wertschöpfung und Lebensqualität eng miteinander verbunden sind. Der gemeinsame Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Fachakteuren bildet dabei die Grundlage für eine zukunftsfähige Vulkaneifel.
SEITE 4 Noch rund 100 Förderungen für Balkonkraftwerke verfügbar – jetzt bis Ende des Jahres noch Zuschuss sichern! Wer schon länger mit dem Gedanken spielt, ein eigenes Balkonkraftwerk zu kaufen, hat jetzt die beste Gelegenheit dazu: Im Landkreis Vulkaneifel stehen bis Ende des Jahres noch rund 100 Förderungen zur Verfügung. Viele Haushalte haben bereits mitgemacht: Ca. 560 Anlagen wurden schon gefördert und es können noch mehr werden. Ein Zuschuss von bis zu 150 Euro macht den Einstieg besonders attraktiv. Ein Antrag kann bis zum 31. Dezember gestellt werden, wenn das Balkonkraftwerk • in den letzten sechs Monaten gekauft wurde oder • jetzt noch angeschafft und installiert wird Aber warum ein Balkonkraftwerk anschaffen? Balkonkraftwerke sind kleine Solarmodule, die jede und jeder nutzen kann – egal ob im eigenen Haus oder in einer Mietwohnung. Sie sind schnell montiert, benötigen wenig Platz und machen unabhängiger vom Strompreis. Mit einem Balkonkraftwerk: • produzieren Sie Ihren eigenen Strom, • sparen Sie langfristig Kosten, • tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und setzen ein Zeichen für erneuerbare Energien – direkt vor der eigenen Haustür. Alle Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier: Link zum QR-Code: https://www.vulkaneifel.de/kreis-aufschwung/klimaschutz/balkonkraftwerke. html Hintergrund: Der Landkreis Vulkaneifel und der Natur- und UNESCO Geopark Vulkaneifel sind seit 2016 Teil des EU-geförderten LIFEIP Projekts ZENAPA. Das kommunale Klimaschutzmanagement des Landkreises setzt dabei für beide Institutionen Projekte um, die darauf ausgerichtet sind, die nationalen Klimaziele zu erreichen und zugleich die Artenvielfalt sowie den Naturschutz zu fördern. Interessiert? Weitere Infos unter: www.zenapa.de „Führung im digitalen Wandel: Herausforderungen für neue Führungsstile und Chancen für Entlastung durch KI-Technologien“ WFG ImPuls am 17.12.2025, 8.30 Uhr Wer Beim nächsten WFG ImPuls im Dezember dreht sich alles um das Thema „Führung im digitalen Wandel“. Am 17.12.2025 ab 8.30 Uhr ist hierzu Dr. Viola Hellge vom Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern zu Gast bei WFG ImPuls. Um Anmeldung wird bis zum 16.12.2025 gebeten (per E-Mail an christina.kirst@ wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-MeetingRaum bei GoToMeeting per E-Mail. Die Digitalisierung der Arbeitswelt verändert die Art des Arbeitens und somit auch die Rahmenbedingung von Führung. Der Wandel in der Arbeitswelt ist von einer hohen Dynamik gekennzeichnet und wird weitläufig mit dem Akronym der VUCA-Welt (volatil, unsicher, komplex, ambigue bzw. mehrdeutig) beschrieben. Sie stellt dabei nicht nur Führungskräfte vor neue Herausforderungen, sondern verstärkt auch bei Mitarbeitenden den Wunsch nach Orientierung und Führung. Wer als Führungskraft in diesem Kontext erfolgreich agieren will, muss sowohl den digitalen Wandel managen und sich auf die neuen Technologien und Formen der Zusammenarbeit einlassen als auch seinen eigenen Führungsstil bzw. seine Führungsrolle vor diesem Hintergrund reflektieren. Neue Technologien wie z.B. KI bieten das Potenzial, Führungskräfte zu entlasten, sodass sie ihren Fokus auf die menschzentrierte Führung und die strategische Entwicklung des Unternehmens legen können. Im Workshop stellen wir Ihnen Beispiele aus der Praxis vor, wie Führungskräfte mit Hilfe von KI-Technologien entlastet werden können. Zur Person: Viola Hellge ist Diplom-Wirtschaftsingenieurin und studierte u. a. an der St. Ambrose University in Davenport (IA), USA. Sie promovierte im Bereich Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) zum Themenfeld „Personalmanagement in Unternehmensclustern“. Seit 2012 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Technologie und Arbeit e.V. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Personalmanagement, Unternehmensnetzwerke, Changemanagement und Zukunft der Arbeit/New Work, Digitalisierung und organisationale Resilienz. Sie ist aktuell im Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern zuständig für den Bereich Arbeit & Organisation und digitales Lernen/Qualifizieren und berät mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse sowie der partizipativen Auswahl und Implementierung digitaler Lösungen. Weitere Informationen und Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Judith Klassmann-Laux, 06592 933-205, judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de Bild: Institut für Technologie und Arbeit e.V.
SEITE 5 Referentin: Dr. Viola Hellge, Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern • informative und effektive 45 Minuten • virtuell über das Tool GoToMeeting • kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst Denkanstöße, Ideen und Impulse für Ihr Business. Die Vortragsreihe für UnternehmerInnen – jeden 3. Mittwoch im Monat. Jetzt anmelden! Anmeldung und Information: WFG Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Um Anmeldung wird bis zum 16.12.2025 gebeten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum per E-Mail. 17. Dezember 2025 • 8.30 Uhr Führung im digitalen Wandel: Herausforderungen für neue Führungsstile und Chancen für Entlastung durch KI-Technologien
SEITE 6 Sechstklässler der Schule am Pulvermaar erforschen Klimawandel und Klimaschutz Der Natur- und UNESCO Geopark Vulkaneifel bringt sich regelmäßig mit Bildungsangeboten und Aktionen in der Region ein, um das Bewusstsein für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu stärken – ganz im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele der UNESCO. In diesem Rahmen fanden nun Projekttage zum Thema Klimawandel und Klimaschutz mit den sechsten Klassen der Grund- und Realschule „Schule am Pulvermaar“ statt. Die Schule ist auf dem Weg, anerkannte UNESCO-Projektschule zu werden. Gemeinsam setzten sich die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Fragen rund um den Klimawandel auseinander: Warum steigen die globalen Temperaturen? Welche Rolle spielt CO2? Was haben die Menschen damit zu tun? Welche Folgen hat der Klimawandel für die Ökosysteme – und welche für uns in der Vulkaneifel? Durch Experimente und anschauliche Modelle wurden abstrakte Klimaprozesse sichtbar und für die Jugendlichen greifbar gemacht. Eine mitgebrachte Modell-Dampfmaschine zeigte, wie technische Entwicklungen und die Nutzung fossiler Energieträger den natürlichen Kohlenstoffkreislauf beeinflusst haben. Die Dampfmaschine zeigt aber auch auf, welche Entwicklung die Industrialisierung für uns Menschen ermöglicht hat. Weitere Versuche machten den Treibhauseffekt, den Anstieg des CO2-Gehalts in unserer Atmosphäre sowie die Bedeutung erneuerbarer Energien unmittelbar erfahrbar. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Handlungswissen: Wo können wir selbst ansetzen? Welche klimafreundlichen Entscheidungen können Jugendliche treffen – in der Schule, zu Hause oder im Alltag? Im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurden gemeinsam Ideen entwickelt, wie Energie gespart, Ressourcen geschont und der eigene Lebensstil klimafreundlicher gestaltet werden kann. Damit unterstützt der Natur- und Geopark Vulkaneifel auch die Bildungsdimension der UNESCO, deren Ziel es ist, Nachhaltigkeit im Alltag der Menschen sichtbar und erlebbar zu machen. Das Modul verfolgt dabei keinen ideologischen Ansatz und indoktriniert nicht, sondern vermittelt sachlich Wissen, macht Prozesse verständlich und stärkt die Fähigkeit der Jugendlichen, eigene, fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Landkreis Vulkaneifel sowie der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel sind seit 2016 Teil des EU-geförderten LIFE-IP Projekts ZENAPA. Das kommunale Klimaschutzmanagement des Landkreises setzt dabei für beide Institutionen Projekte um, die darauf ausgerichtet sind, die nationalen Klimaziele zu erreichen und zugleich die Artenvielfalt sowie den Naturschutz zu fördern. Auch das Modul für die Schule am Pulvermaar wurde im Rahmen dieser Zusammenarbeit unterstützt. Interessierte finden weitere Informationen unter: www.zenapa.de Außerdem ist das Thema Klimaschutz Kern des durch die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz geförderten Modellprojektes zur Umsetzung von BNE in den rheinland-pfälzischen Naturparken – ein Modul, das die Verbindung zwischen regionalen Herausforderungen und globalen Zielen wie den SDGs der Agenda 2030 herstellt. Die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler zeigen: Lernen am Beispiel der eigenen Region wirkt nachhaltig. Durch praktisches Erfahren, Beobachten und Reflektieren werden nicht nur Fakten vermittelt, sondern auch Gestaltungs- und Handlungskompetenzen gestärkt – genau das, was moderne Klimabildung erreichen will.
SEITE 7 Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza bis zum 19.12.2025 Auf Grund der unverändert verstärkt und flächendeckend auftretenden hochpathogenen Aviären Influenza (AI – Geflügelpest) bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen im Bundesgebiet ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 06.11.2025 aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen angezeigt. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt und ist zunächst befristet bis zum 19.12.2025. Die Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in den wilden Wasservogel hat. Seit Oktober 2025 breitet sich der Erreger der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 rasant in nahezu allen Bundesländern unter Wildvögeln aus. Auch Ausbrüche in Geflügelhaltungen wurden in mehreren Bundesländern bereits bekannt. In den benachbarten Landkreisen wurden infizierte Tiere festgestellt und bestätigt, die den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Stallpflicht für Geflügel zur Folge hatten. Das Seuchengeschehen breitet sich täglich weiter aus. Aufgrund der bei dem Kranichzug eingebrachten hohen Viruslast und der Persistenz des Erregers bei den derzeitigen Witterungsbedingungen in der Umwelt, ist mit einer weiteren Verbreitung des Virus zu rechnen. Insbesondere sind auch einheimische und stationäre Wasservögel betroffen. Öffentliche Bekanntmachung Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza bis zum 19.12.2025 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, als zuständige Tiergesundheitsbehörde, erlässt hiermit auf Grund von Art. 70 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 Buchstabe c) und d) der Verordnung (EU) 2016/429 vom 09. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit sowie § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflügelpestVerordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664), folgende Allgemeinverfügung: A) Wer in dem Gebiet des Landkreises Vulkaneifel Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Enten und Gänse) hält, hat 1. dieses ab sofort von wildlebenden Vögeln abzusondern und ausschließlich a) in geschlossenen Ställen oder b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, maximal 25 mm Maschenweite), zu halten; 2. ab sofort müssen jegliche Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen oder den Betrieb betreten oder verlassen, insbesondere folgende Hygienemaßnahmen beachten: a) die Eingänge zu Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten). b) Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. c) Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen von Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese ist nach dem Verlassen abzulegen und bei Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mind. 60 °C zu waschen, Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen. Das Schuhwerk ist vor und nach Betreten des Stalles/ Standortes zu reinigen und zu desinfizieren. Hierzu sind die auf der Webseite des DVG unter https:// www.desinfektion-dvg.de gelisteten Desinfektionsmittel zu verwenden. d) Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels sind nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, zu reinigen und zu desinfizieren. e) Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe ist vorzuhalten. f) Die Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. g) Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt werden soll, sind ab sofort verboten. h) Tierhaltende Betriebe haben eine zusätzliche Überwachung im Betrieb durchzuführen (Eigenüberwachung), indem die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind. (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Rückgang der Produktionsdaten). Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. (Art.25 Abs. 1 b) und Art 40 VO (EU) 2020/687) Akut erkranktes bzw. plötzlich verendetes Geflügel ist dem Veterinäramt des Landkreis Vulkaneifel. i) Tierhaltende Betriebe haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetieren sowie anderer Seuchenvektoren im Betrieb und um den Betrieb herum ordnungsgemäß anzuwenden und hierüber Aufzeichnungen zu führen. B) Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt und ist zunächst befristet bis zum 19.12.2025. C) Für die Anordnungen unter Buchstabe A) Ziffer 1-4 dieser Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung angeordnet. Die vollständige Allgemeinverfügung und weitere Informationen zu Maßnahmen können auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel eingesehen werden.
SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Renata Filipa Silva Sousa letzte bekannte Anschrift: Altburg 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 25.11.2025 Aktenzeichen: 4-31200-075-7454 DDas Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bi folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 28.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Alflen Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgenden Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Birsan, Mihail (*30.01.1989 in Sangerei) letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 14, 54550 Daun Datum des Schreibens: 25.11.2025 Aktenzeichen: 1-1225-016/Groß Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 017). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 27.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Groß Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Adolf HEINTZ letzte bekannte Anschrift: Heideweg 3, 53539 Borler Datum des Schreibens: 24.11.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/MY-M 570 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 28.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Sassen (Amtsgericht Daun): Blatt 679: Flur 3 Nr. 45 – Landwirtschaftsfläche – Im Kaulenfeld – 6.606 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
SEITE 9 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Isabel Veldkamp Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Aljona Witschew letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 18 , 54589 Stadtkyll Datum des Schreibens: 11.11.2025 Aktenzeichen: 4-31200-025-05951 DDas Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bi folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 25.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Heinen Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Oberbettingen (Amtsgericht Daun): Blatt 1049: Flur 6 Nr. 183 – Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche – Römerstraße 5 – 10.680 m² Flur 6 Nr. 197 – Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche – Römerstraße 5 – 3.239 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche
SEITE 10 BIS ZU 1.500 € FÜR KLIMA- UND NATURSCHUTZPROJEKTE! Eine gute Idee im Klima- und Naturschutz umgesetzt? Lasst euch Maßnahmen, die sowohl Klima als auch Artenvielfalt voranbringen, belohnen und macht sie landesweit bekannt. Gemeinnützige Einrichtungen können jetzt am Wettbewerb teilnehmen, die besten Projekte erhalten bis zu 1.500 € netto! Bewerbung bis 15.01.2026 möglich. Alle Infos & Tool zur Bewertung unter: www.zenapa.de/emissionsminderungs-undbiodiversitaetszertifikate WIR SUCHEN: PROJEKTE MIT MAßNAHMEN FÜR KLIMASCHUTZ UND FÜR BIODIVERSITÄT WIR WOLLEN: EURE PROJEKTE IN DER REGION BEKANNT MACHEN & EURE MAßNAHMEN MIT BIS ZU 1.500 € AUSZEICHNEN! BEWERBT EUCH JETZT BIS ZUM 15.01.2026! WWW.ZENAPA.DE/EMISSIONSMINDERUN GS-UND-BIODIVERSITAETSZERTIFIKATE
SEITE 11 Vom 06.12. bis 12.12.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 06.12.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1½h „Hautnah von der Ziege zum Käse“ Von und mit der Natur leben – nachhaltige Landnutzung heute Sehen Sie auf unserem Hof, wie unsere Ziegen die würzigen Eifelkräuter in ausgezeichneten Käse verwandeln – mit Blick in Stall, Melkstand und Käserei. Preis: Erw. 18 €, Kinder bis 3 J. frei, Kinder 4-14 J. 8 €, Fam. 48 € Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanhof, Vulkanstraße 29 Info/Anmeldung erforderlich: Martina Regnier, Tel: 06573 9529928, Mobil: 0175 8300325 E-Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de Sa. 06.12.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 06.12.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternenführern erörtern zu lassen. Preis: Erw.10,00 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 06.12.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren des Drachentöters Lauscht spannenden Erzählungen über den Ritter „Hugobert von Lingen“, erlebt den Zweikampf mit dem Drachen an der Drachenhöhle und erfahrt wie Mühlsteine einst unter Lebensgefahr aus dem Berg gebrochen wurden. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 07.12.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Spurensuche auf dem Keltenpfad Lernt den wohl wichtigsten Strauch der Menschheit kennen und erfahrt, wie sich die ersten Siedler des Gerolsteiner Landes vor wilden Tieren und rivalisierenden Stämmen schützten. Eine spannende Naturerlebnistour. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Hotel Löwenstein, 54568 Gerolstein Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz