KW 48 2025

Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Isabel Veldkamp Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 48/2025 Eifel Award 2025 Vier herausragende Preisträgerinnen und Preisträger aus der Vulkaneifel ausgezeichnet Bei der feierlichen Verleihung des Eifel Awards 2025 am 13. November 2025 in der Feuerhalle in Euskirchen wurden erneut herausragende Unternehmen aus der gesamten Eifel geehrt. Insgesamt 31 Betriebe erhielten die Auszeichnung, die seit Jahren als eine Art „regionaler Oscar“ gilt. Unter dem Motto „regionale Wertschöpfungskette“ wurden die Preisträgerinnen und Preisträger in diesem Jahr ausgezeichnet. Für den Landkreis Vulkaneifel war die Preisverleihung ein großer Erfolg: Vier heimische Unternehmen überzeugten die Jury und wurden als Preisträgerinnen und Preisträger ausgezeichnet. Sie zeigen, wie stark, Innovation und Zukunftsfähigkeit die Wirtschaft im ländlichen Raum ist. Moderator Norbert Jeub vom Radio Euskirchen führte durch den Abend, der von über 170 Gästen aus Wirtschaft, Politik und regionalen Institutionen besucht wurde. In seinen Intros hob er hervor, wie sehr die ausgezeichneten Betriebe regionale Identität leben und mit ihren Konzepten zur Zukunftsfähigkeit der Eifel beitragen. Unsere Preisträgerinnen und Preisträger aus der Vulkaneifel: Gin Manufaktur Leo Blum, Niederbettingen Regionale Zutaten, reines Quellwasser und mehrfach international prämierte Qualität – Leo Blums „Blum No. 1 Dry Gin" steht für authentische Eifler Handwerkskunst. Bäckerei Johann Utters & Sohn, Dockweiler Das Fuchsweizenbrot der Traditionsbäckerei basiert auf einer alten, robusten Getreidesorte, die bei uns im Landkreis angebaut und biozertifiziert verarbeitet wird Vulkanhof Ziegenkäserei, Gillenfeld Der Vulkanhof überzeugt mit Ziegenkäsespezialitäten von international ausgezeichneter Qualität und einer vollständigen regionalen Wertschöpfungskette. Metzgerei Karst, Uersfeld Die Metzgerei Karst setzt auf traditionelle Handwersqualität, Tierwohl und kurze Wege – ein klares Bekenntnis zur regionalen Verantwortung. Ein Award mit klarer Botschaft Der EIFEL Award steht seit 2009 für die Förderung regionaler Kreisläufe, nachhaltiger Produktion und wirtschaftlicher Stärke im ländlichen Raum. Bewertet werden unter anderem: •Innovationskraft •durchgehender Eifelbezug entlang der Wertschöpfungskette •Engagement für regionale Rohstoffe •Transparente und hochwertige Verarbeitung •Nachhaltigkeit Erstmals mussten die Bewerberinnen und Bewerber kurze Videos einreichen. Dadurch wurde noch besser sichtbar, wie viel Herzblut, Motivation und Engagement hinter den Projekten stehen. Starke Signale aus der Vulkaneifel Die vier ausgezeichneten Betriebe aus der Vulkaneifel beweisen, dass regionale Wirtschaftskraft und Nachhaltigkeit keine Gegensätze sind. Sie tragen dazu bei •Wertschöpfung in der Region zu halten, •Arbeitsplätze zu sichern, •natürliche Ressourcen bewusst zu nutzen und •das Profil der Eifel als starken Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen. Ihr Erfolg beim EIFEL Award 2025 zeigt einmal mehr, wie vielfältig und leistungsfähig die Unternehmen der Vulkaneifel sind. Foto: Eifel Tourismus GmbH

SEITE 2 Der Zweckverband A.R.T. informiert zur Alttextilien-Sammlung Ausgabe der Sammelsäcke startet im Dezember Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) bereitet den Start seines neuen Sammelsystems für Alttextilien in weiteren Landkreisen vor. Ab Dezember können Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel kostenlose Sammelsäcke für Alttextilien erhalten. Die Abholung der befüllten Säcke erfolgt dann ab Januar 2026. Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier wurde das System bereits im September erfolgreich eingeführt – dort bestand aufgrund erheblicher Entsorgungsprobleme bei Alttextilien der größte Handlungsbedarf. Ab Januar 2026 wird die Abholung nun auch in den übrigen Landkreisen angeboten. Mit dem neuen Sammelsystem sollen gebrauchte Kleidung, Heimtextilien und Schuhe umweltgerecht erfasst und wiederverwendet oder recycelt werden. So bleiben wertvolle Rohstoffe im Kreislauf und Abfälle werden reduziert. Zuletzt war dies durch den Abzug vieler Sammelcontainer karitativer Einrichtungen deutschlandweit zunehmend schwieriger geworden. Die kostenlosen amtlichen Sammelsäcke werden ab Dezember bei den Kreisverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und vielen Ortsgemeinden ausgegeben. Auch an den Standorten des A.R.T. sind die Säcke erhältlich. Pro Haushalt wird eine Rolle à 5 Säcke ausgegeben. Ein besonderer Dank gilt den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, die durch ihre Unterstützung die bürgernahe Verteilung der Erstausstattung ermöglichen. Auch in Zukunft werden die Sammelsäcke kostenlos ausgegeben. Nach der Erstverteilung sind sie dauerhaft an den Verkaufsstellen für amtliche Abfallsäcke erhältlich. Die Abholtermine für die Einsammlung der Alttextilien ab Januar 2026 werden spätestens Mitte Dezember auf der Internetseite des A.R.T. unter www.art-trier.de/alttextilien veröffentlicht. Die getrennte Sammlung von Alttextilien leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, zur Ressourcenschonung und zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft in der Region Trier. Foto: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht Die vollständige Stellenanzeige finden Sie unter www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat folgende Stellen zu besetzen: SACHBEARBEITER* KREISSTRASSENBAU UND KREISEIGENEN LIEGENSCHAFTEN AMTLICHER TIERARZT* 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel

SEITE 3 MITREDEN.MITMACHEN.MITGESTALTEN. Ergebnisse der Regionalen Dialogkonferenzen: Handlungsschwerpunkt „Unterwegs in der Vulkaneifel” KREISENTWICKLUNGSKONZEPT 2025 Der Landkreis Vulkaneifel hat im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gemacht. In den letzten Wochen fanden in allen Verbandsgemeinden Regionale Dialogkonferenzen statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunalvertretungen und Fachakteure über die künftige Entwicklung der Vulkaneifel diskutierten. Die Ergebnisse dieser Konferenzen bilden nun die Grundlage für die nächsten Arbeitsschritte im Kreisentwicklungskonzept. Ein Landkreis mit Zukunft – die Vision einer zukunftsfähigen Vulkaneifel Die Regionalen Dialogkonferenzen griffen die zentralen Handlungsschwerpunkte des Kreisentwicklungskonzeptes auf: Leben in der Vulkaneifel Die Vulkaneifel erleben Unterwegs in der Vulkaneifel Erhalt und Schaffung unserer natürlichen Lebensgrundlagen In den letzten beiden Wochen wurden die ersten beiden Handlungsschwerpunkt vorgestellt. In dieser Woche stellen wir Ihnen die Ergebnisse des dritten Handlungsschwerpunktes “Unterwegs in der Vulkaneifel” vor. Wie gelingt es, Mobilität in der Vulkaneifel nachhaltiger, flexibler und besser vernetzt zu gestalten – und damit sowohl den Alltag der Menschen als auch den Tourismus zu stärken? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Regionalen Dialogkonferenzen zum Handlungsschwerpunkt „Unterwegs in der Vulkaneifel“, die im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes stattfanden. Ziel ist es, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, die eine umweltfreundliche Mobilität fördern, digitale Innovationen nutzen und die Infrastruktur im Landkreis verbessern. In den Konferenzen wurde eine Vielzahl an Ideen und Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, unter anderem: Neudenken des ÖPNV´s – z.B. durch den Ausbau und die Verbesserung von Rufbussen (vor allem am Abend und am Wochenende) Verbesserung kreisübergreifender Bus- und Bahnverbindungen, um die Region besser zu vernetzen Ausbau von Radwegen und Schaffung von Verbindungen zu Premiumradwegen Nachhaltige Mobilitätslösung wie Carsharing/Dorf-Auto, Mitfahrbänke oder E-Ladestationen Wiederbelebung innovativer Mobilitätsangebote wie ANDI Anschluss von Gewerbegebieten an Radwege zur Förderung klimafreundlicher Arbeitswege Deutschlandticket für alle (auch unter 4 km) als Anreiz für den Umstieg auf den ÖPNV Diese Vorschläge spiegeln das Engagement und die Ideenvielfalt der Bürgerinnen und Bürger wieder. Sie zeigen, dass die Menschen in der Vulkaneifel Mobilität ganzheitlich denken – Schlüssel für Lebensqualität und gleichwertig Teilhabe im ländlichen Lebensraum. Der Handlungsschwerpunkt „Unterwegs in der Vulkaneifel“ betont eine moderne, vernetzte und inklusive Mobilität. Zentrale Ziele sind die Verbesserung der Erreichbarkeit, sowie die Stärkung nachhaltiger Verkehrsträger wie Radverkehr und E-Mobilität. Damit soll die Mobilität in der Vulkaneifel künftig flexibler, digitaler und sozial ausgewogener gestaltet werden..

SEITE 4 Abschluss der ersten Projektphase „Bildung für nachhaltige Entwicklung" in den Naturparken Rheinland-Pfalz“ Erfolgreiche Bilanz und Ausblick auf die zweite Projektperiode Die rheinland-pfälzischen Naturparke ziehen eine positive Bilanz: Gemeinsam mit der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz konnte die erste Projektphase des landesweiten Modellprojekts „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Naturparken“ erfolgreich abgeschlossen werden. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Glücksspirale gefördert und hat zum Ziel, Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell in den Naturparken zu verankern. In allen rheinland-pfälzischen Naturparken wurden eigens BNE-Fachkräfte eingestellt, die in den vergangenen zwei Jahren ein aktives Netzwerk aus NaturparkKitas und Naturpark-Schulen aufgebaut und erweitert haben. Die Zahl der Bildungseinrichtungen, die eng mit den Naturparken zusammenarbeiten, konnte dabei deutlich gesteigert werden: Der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel betreut inzwischen 21 Einrichtungen – 11 Schulen und 10 Kitas – im direkten Bildungsaustausch. Neue Bildungsformate zu Klima, Boden und Nachhaltigkeit In der ersten Projektphase entstanden praxisnahe Bildungsmodule, die Kinder und Erwachsene für nachhaltiges Handeln sensibilisieren. Ein Beispiel ist der „Schulhof-Check“, ein Lernmodul für Grundschulen: Schülerinnen und Schüler untersuchen ihren Schulhof als Lebensraum und erforschen, ob sich der Regenwurm „Rudi“ dort wohlfühlen würde. Dabei geht es auch um die Frage, wie die Kinder selbst dazu beitragen können, die Lebensbedingungen im Boden zu verbessern. Für Kitas wurde ergänzend das Brettspiel „Rudi Regenwurm entdeckt den Boden“ entwickelt. Spielerisch führt es Kinder an das Thema Boden als Grundlage des Lebens und Baustein des natürlichen Klimaschutzes heran. Das Spiel soll künftig in allen teilnehmenden Einrichtungen eingesetzt und in Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte vorgestellt werden. Darüber hinaus entstanden in den einzelnen Naturparken regionalspezifische Module: Der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel beschäftigt sich mit Schulkindern etwa mit dem Nachhaltigkeitsdilemma im Rohstoffabbau in der Region und bietet für Erwachsene Exkursionen zum Thema Orchideen und Biodiversität an. Zur Umsetzung der neuen Bildungsangebote wurden in allen Naturparken Referenten-Teams aufgebaut, die Schulen und Kitas besuchen und die entwickelten Module gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen durchführen. Für Erwachsene werden die Inhalte durch zertifizierte Naturführerinnen und Naturführer vermittelt, die ihre Führungen gezielt an die neuen BNE-Themen anpassen. Phase 2: Ausbau und Verstetigung Mit dem Abschluss der ersten Phase startet nahtlos die zweite Projektperiode, die bis Ende 2026 läuft. Im Mittelpunkt stehen nun die Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen, die Aus- und Fortbildung weiterer Naturpark-Referentinnen und -Referenten sowie die Qualifizierung der BNEFachkräfte, um die Idee einer Bildung für nachhaltige Entwicklung flächendeckend in Rheinland-Pfalz zu verankern. Andreas Schüller stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Naturparke, betont: „Die Entwicklungen der letzten zwei Jahre zeigen, wie wertvoll die enge Zusammenarbeit der Naturparke für die BNE-Arbeit im Land ist. Mit dem Übergang in Phase 2 schaffen wir die Basis, um die Bildungsangebote dauerhaft zu etablieren und immer mehr Menschen zu erreichen.“ Hintergrund Das Projekt „BNE in den Naturparken Rheinland-Pfalz“ wurde 2023 gestartet und wird durch die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz aus Mitteln der Glücksspirale gefördert. Es zielt darauf ab, Bildung für nachhaltige Entwicklung als integralen Bestandteil der Naturpark-Arbeit zu verankern, praxisnahe Lernangebote zu schaffen und Multiplikatoren zu qualifizieren. Die Arbeitssgruppe der rheinland-pfälzischen Naturparke mit ihren Geschäftsführer*innen und den Vertreter*innen der Stiftung Natur und Umwelt, des Umweltministeriums und der Landeszentrale für Umweltaufklärung

SEITE 5 Tierische Landschaftspfleger fürs Meerfelder Maar Kooperation stärkt Artenvielfalt und Kulturlandschaft Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der Biotopbetreuung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, des Natur- und Geoparks Vulkaneifel sowie vieler engagierter Akteure vor Ort wird eine rund 6 Hektar große Fläche im Kessel des Meerfelder Maares wieder zu einer lebendigen, artenreichen Wiesenlandschaft entwickelt – mit tatkräftiger Unterstützung auf vier Beinen. Künftig übernehmen Ziegen und Rinder ortsansässiger Landwirte die Pflege der Fläche. Die kontinuierliche, extensive Beweidung sorgt dafür, dass die Wiesen offenbleiben, Verbuschungen zurückgehen und typische Arten des Offenlands wieder Raum bekommen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität. „Die extensive Beweidung ist eine besonders schonende und zugleich effektive Form der Landschaftspflege“, erklärt Andreas Schüller. „Sie schafft eine strukturreiche Vegetation und erhält wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere.“ Der Natur- und Geopark betont zudem die Bedeutung der Zusammenarbeit vor Ort: „Unser Ziel ist es, am Meerfelder Maar ein dauerhaft tragfähiges System der naturschutzgerechten Flächenpflege zu etablieren – gemeinsam mit den Menschen, die hier leben und wirtschaften.“ Für Rückfragen steht das Team des Natur- und Geoparks Vulkaneifel gerne unter geopark@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592 933 202 bereit. Von links: Manuel Follmann (Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land), Birger Führ (Biotopbetreuer im Landkreis Bernkastel-Wittlich), Thomas Bernardy (Bewirtschafter) und Sohn, AnnMarie Lerch (Natur- und Geopark Vulkaneifel), Daniel Neuerburg (Bewirtschafter), Andreas Schüller (Geschäftsführer, Natur- und Geopark Vulkaneifel) und Eugen Weiler (Ortsbürgermeister Meerfeld) © Natur- und Geopark Vulkaneifel Maximilian Michels (BNU GmbH) beim Bau des Zauns © Natur- und Geopark Vulkaneifel Haushalt des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2026/2027 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026/2027 liegt ab Montag, 01.12.2025, bis zur Beschlussfassung, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vulkaneifel haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, oder elektronisch an haushalt@vulkaneifel.de einzureichen. Daun, 21.11.2025 gez. Dieter Schmitz (Büroleiter)

SEITE 6 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Strohn (Amtsgericht Daun): Blatt 2067: Flur 16 Nr. 29 – Waldfläche – Katharinenberg – 7.500 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Strohn (Amtsgericht Daun): Blatt 1489: Flur 16 Nr. 30 – Hutung – Hinten am Haufels – 6.530 m² Flur 16 Nr. 31 – Acker – Hinten am Haufels – 7.980 m² Flur 16 Nr. 27 – Acker, Hutung – In der Schlunn – 8.474 m² Flur 16 Nr. 25 – Grünland, Holzung – In der Schlunn – 4.940 m² Flur 16 Nr. 50/1 – Waldfläche – Königsbrühl – 4.120 m² Flur 7 Nr. 2 – Waldfläche – Aspelt – 27.010 m² Flur 4 Nr. 1084/4 – Waldfläche – Im Dump – 866 m² Flur 4 Nr. 1087/3 – Waldfläche – Im Dump – 706 m² Flur 16 Nr. 26 – Waldfläche – In der Schlumm – 3.696 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Leudersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1221: Flur 4 Nr. 57 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Schützenstraße – 1.733 m² Flur 4 Nr. 56 – Gebäude- und Freifläche – Schützenstraße 50 – 607 m² Flur 4 Nr. 10/1 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – In der Ruderbach – 5.657 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Meisburg (Amtsgericht Daun): Blatt 671: Flur 14 Nr. 2 – Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche – Am Beienpesch 2 – 7.318 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Enrico KIRIAZIS letzte bekannte Anschrift: Glaadter Str. 19 A, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 19.11.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-ME 231 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender

SEITE 7 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Adrian DOMNESCU letzte bekannte Anschrift: Brunnenstr. 1, 54578 Walsdorf Datum des Schreibens: 05.11.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-Y 1012 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Mato RAJSIC letzte bekannte Anschrift: Maarstr. 24, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 06.11.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MR 150 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Dennis Heiden letzte bekannte Anschrift: Wirichstraße 15 a , 54550 Daun Datum des Schreibens: 07.10.2025 Aktenzeichen: 4-31200-028-06632 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Oos (Amtsgericht Daun): Blatt 365 Flur 6 Nr. 435/45 – Waldfläche – Im Hasendell – 1.420 m² Flur 6 Nr. 4/13 – Waldfläche – Ober dem Wasen – 7.044 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Tanja Liselotte Rauh letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 50 , 54585 Esch Datum des Schreibens: 10.11.2025 Aktenzeichen: 4-31200-024-07645 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Gustavo SANTAS DE MIRANDA letzte bekannte Anschrift: Bienenwiese 2, 53539 Kelberg Datum des Schreibens: 30.10.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/AW-T 1175 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.11.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Am Montag, den 1. Dezember 2025, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Ausschusses Kreisentwicklung mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.06.2025 2. Kreisentwicklungskonzept Landkreis Vulkaneifel (KEK) - Ergebnisse Regionale Dialogkonferenzen | Nächste Schritte im KEK-Prozess 3. Aktueller Sachstand: Modell-Naturschutzstation Nord 4. Hebammenzentrale Vulkaneifel – Antrag auf Verlängerung der Landeszuwendung 5. Medizinstipendienprogramm des Landkreises 6. Sachstandsbericht zum Linienbündel „Östliche Vulkaneifel“ zur Vorbereitung der Neuausschreibung 7. Kreisstraßenbauprogramm 2026 bis 2031 und nach 2031 8. Verschiedenes 9. Mitteilung der Verwaltung 10. Anfragen, Wünsche, Anregungen Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 20.11.2025 gez.: Landrätin Julia Gieseking (Vorsitzende) TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche

SEITE 9 Wir bitten um Anmeldung bis zum 8. Dezember 2025 an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Dienstag, 9. Dezember 2025, 18.00 Uhr Austauschen | Vernetzen | Profitieren Thema Anschließend Zeit zum Netzwerken Networking-Event Veranstaltungsort Technologie- und Gründerzentrum Daun (TGZ), Konrad-Zuse-Str. 3, 54552 Nerdlen Resilienz stärken – praktische Umsetzung Erleben Sie, wie Sie Ihre innere Stärke aktivieren und Resilienz im Unternehmensalltag wirksam leben. In diesem interaktiven Workshop entdecken Sie, wie Achtsamkeit, Selbstwirksamkeit und Lösungsorientierung zu echten Kraftquellen werden, für mehr Gelassenheit, Klarheit und Stabilität in herausfordernden Zeiten.

SEITE 10 Vom 29.11. bis 05.12.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 29.11.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1½h „Hautnah von der Ziege zum Käse“ Von und mit der Natur leben – nachhaltige Landnutzung heute Die nahrhaften Gräser und würzigen Kräuter der Eifelwiesen rund um unseren Hof füttern wir unseren Ziegen. Diese stellen wir Ihnen gerne persönlich vor – ihr ganz besonderer Charme wird Sie sofort in ihren Bann ziehen. Vom Stall über den Melkstand bis in die Käserei bieten wir Ihnen einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Tierhaltung bis zur Käseproduktion. Damit nicht genug. Bei der Verkostung unserer Spezialitäten erschmecken Sie, warum auch das Fachmagazin „der Feinschmecker“ sich in unsere Produkte verliebt hat. Lernen Sie Hertha, Martha und Hilde und die ganze Herde kennen. Und natürlich unseren einmaligen Käse. Preis: Erw. 18 €, Kinder bis 3 J. frei, Kinder 4 - 14 J. 8 €, Fam.-Karte 48 € Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanhof, Vulkanstraße 29 Info/Anmeldung erforderlich: Martina Regnier, Tel: 06573 9529928, Mobil: 0175 8300325 E-Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de Sa. 29.11.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade durch ein Buchsbaumgebiet in eine einmalige Vulkanlandschaft. Vor 65.000 Jahren tobte hier das Magmafeuer und die gewaltigen Vulkanexplosionen mit dem ausgeflossenen Magma formten eine bizarre Landschaft. Eine besondere Flora und Fauna, Moose, Flechten und Farne begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Am Kraterrand des Hardmaars steigen wir durch eine 20 m hohe Lavawand mit Steinzeithöhlen – gewaltige Zeugnisse der Vergangenheit. Von den Höhen der Eifelhütte hat man aus der Vogelperspektive einen bezaubernden Talblick. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 29.11.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternenführern erörtern zu lassen. Preis: Erw.10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 29.11.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren des Drachentöters Lauscht spannenden Erzählungen über den Ritter „Hugobert von Lingen“, erlebt den Zweikampf mit dem Drachen an der Drachenhöhle und erfahrt wie Mühlsteine einst unter Lebensgefahr aus dem Berg gebrochen wurden. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 30.11.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Spurensuche auf dem Keltenpfad Lernt den wohl wichtigsten Strauch der Menschheit kennen und erfahrt, wie sich die ersten Siedler des Gerolsteiner Landes vor wilden Tieren und rivalisierenden Stämmen schützten. Eine spannende Naturerlebnistour. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Hotel Löwenstein, 54568 Gerolstein Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 30.11.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1,5-2h Unsere besondere Sonntagsreihe: Zwölf Maare und ein Kratersee Führungen zu den vulkanischen Seen der Eifel: Weinfelder Maar Still, friedlich und geheimnisvoll liegt es da, das Weinfelder Maar – auch Totenmaar genannt. Doch der Schein trügt. Das war nicht immer so! „Einst tobten unterirdische Gewalten da unten, Feuer- und Lavamassen wurden emporgeschleudert, jetzt füllt eine glatte Flut das Becken wie Tränen eine Schale“ so beschrieb die Dichterin Clara Viebig in einer tragischen Novelle das Maar. Begeben Sie sich auf eine Reise in die Zeit, die beherrscht wurde von gewaltigen Explosionen und Feuer aus dem Erdinneren. Entdecken Sie mit uns ein Kleinod, eine malerisch gelegene Kapelle auf historischem Grund. Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Treffpunkt: Parkplatz zw. Weinfelder und Schalkenmehrener Maar, direkt an der L 64 Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Keine Anmeldung erforderlich: Gästeführer: Norbert Müller, Tel.: 06596 893, Mobil: 0151 70133060, E-Mail: mueller-uedersdorf@t-online.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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