KW40 2025

Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Isabel Veldkamp Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 40/2025 Kreistagssitzung am 22. September 2025: Schulen, Infrastruktur und Naturschutz im Fokus Am Montag, dem 22. September 2025, kam der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel zu seiner 76. Sitzung im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel zusammen. Unter der Leitung von Landrätin Julia Gieseking wurden in mehr als drei Stunden Sitzung insgesamt 13 Tagesordnungspunkte in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Im Mittelpunkt standen die Themen Schulen, Naturschutz, Infrastruktur und Sicherheit. Bildungseinrichtungen im Landkreis: Vielfalt, Qualität und Perspektiven Drei Schulleiter stellten im Kreistag ihre Einrichtungen vor. Den Auftakt machte Claudia Scheiner, Leiterin der Musikschule des Landkreises. Mit 24 Lehrkräften werden derzeit 635 Schülerinnen und Schüler an sechs Standorten unterrichtet. Von der musikalischen Früherziehung bis hin zu Angeboten für Seniorinnen und Senioren prägt die Musikschule das kulturelle Leben in der Region. Auf Antrag der SPD-Fraktion präsentierten sich außerdem die Drei-Maare-Realschule plus Daun sowie die Berufsbildende Schule Vulkaneifel in Gerolstein. Damit schloss sich der Kreis der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die sich bereits in der letzten Sitzung vorgestellt hatten: Thomas-Morus-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun und St. Matthias-Gymnasium Gerolstein. Die Bilanz: Die Schulen in Trägerschaft des Landkreises stehen pädagogisch wie organisatorisch hervorragend da und bieten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Der Kreistag dankte allen Schulleitungen und ihren Teams ausdrücklich für ihr großes Engagement. Modell-Naturschutzstation Nord: Ein Meilenstein für den Naturschutz in der Vulkaneifel Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war die Vorstellung der neuen Modell-Naturschutzstation Nord durch Dr. Hendrik Albrecht und Christine Kewes von der Geschäftsstelle ModellNaturschutzstation Nord. Der Landkreis Vulkaneifel wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz als Modellregion für eine neue Naturschutzstation im Norden des Landes ausgewählt. Gemeinsam mit der Interessengemeinschaft „Modell-Naturschutzstation Nord“ erhält der Kreis dafür eine hundertprozentige Förderung. In einer zweijährigen Modellphase werden die Grundlagen für eine dauerhafte, strukturell verankerte Naturschutzstation geschaffen. Sie soll künftig in der Schnittstelle zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen als regionaler Ansprechpartner und Dienstleister agieren. Die geplante Trägerstruktur sieht eine Drittelparität zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen vor, um einen kontinuierlichen Dialog zu gewährleisten und Herausforderungen kooperativ zu lösen. Infrastrukturprojekte: A1-Lückenschluss Der Kreistag verabschiedete auf Antrag der SPD- Fraktion mit großer Mehrheit eine Resolution zum Lückenschluss der Bundesautobahn A1 zwischen Kelberg und Blankenheim. Hintergrund ist die auf Bundesebene aktuell diskutierte Frage der Finanzierbarkeit von Infrastrukturprojekten, in deren Zusammenhang auch der Lückenschluss der A 1 in Frage gestellt wurde. Der Lückenschluss ist für die Region von zentraler Bedeutung: bessere Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, Unterstützung der Wirtschaft, Förderung des Tourismus und Entlastung der Ortskerne vom Fernverkehr. Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, Finanzierung und Umsetzung verbindlich sicherzustellen. Bauanträge im Landkreis: Gute Bilanz und klares Ziel Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Beschleunigung von Bauvorhaben. Dabei wurde deutlich: Die Kreisverwaltung ist in diesem Bereich bereits seit Jahren hervorragend aufgestellt. Die Mitarbeitenden beraten Bauwillige intensiv, begleiten sie durch das Verfahren und stellen viele Genehmigungen in vergleichsweise kurzer Zeit aus. Dies zeigt auch die Bilanz der vergangenen sechs Jahre: Trotz der notwendigen Beteiligung zahlreicher Stellen – etwa Gemeinden, Kammern oder der Struktur- und Genehmigungsdirektion – liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei nur zwei bis drei Monaten. Damit bewegt sich der Landkreis bereits heute auf einem hohen Serviceniveau. Mit der Einführung des digitalen Bauantrags, dessen Testlauf erfolgreich

SEITE 2 abgeschlossen wurde, soll die Effizienz künftig weiter steigen. Sobald die landesweite Schnittstelle freigeschaltet ist, kann das Verfahren starten. Der Kreistag bekräftigte dieses gute Fundament und setzte mit einem neuen Serviceversprechen noch einen zusätzlichen Standard: Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und Abschluss der Beteiligungen wird eine Baugenehmigung spätestens innerhalb von 40 Tagen erteilt. Sicherheit im Landkreis Vulkaneifel: Kreistag diskutiert Polizeipräsenz in Gerolstein Ein zentrales Thema der Sitzung war auf Antrag der CDU-Fraktion die Verbesserung der Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls im Landkreis. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Polizeiwache in Gerolstein künftig rund um die Uhr besetzt werden sollte. Landrätin Julia Gieseking berichtete, dass sie hierzu bereits das Gespräch mit Innenminister Ebling gesucht hat. In seiner Antwort betonte der Minister die Bedeutung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und verwies auf eine ganzheitliche Betrachtung der Lage. Gleichzeitig stellte er fest, dass die Fallzahlen der Straftaten in Gerolstein rückläufig seien und derzeit kein unmittelbarer Bedarf für eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Polizeiwache gesehen werde. Nach eingehender Diskussion beauftragte der Kreistag die Landrätin, beim Minister zumindest eine Ausweitung der Dienstzeiten der Wache in Gerolstein bis 22 Uhr anzuregen. Zudem soll sie mit der Stadt Gerolstein den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem „Runden Tisch Sicherheit & Ordnung“ (Stadtratsbeschluss Mai 2023) erfragen, insbesondere im Hinblick auf das oft kritisierte „Rondell“. WEITERE BESCHLÜSSE & SONSTIGES Neben den vorgenannten Punkten wurden u.a. folgende Themen diskutiert oder beschlossen: • Bericht der WFG Vulkaneifel mBH zu den Aktivitäten 2025 und den Planungen für 2026 • Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: Erfassung der Kulturdenkmäler im Landkreis Vulkaneifel • Interkommunale Zusammenarbeit EMH 3.0: Der Kreistag hat dem Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages „Digitalisierung Gemeinsam“ mit den IKZ-Partnerlandkreisen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell zugestimmt. • Die Verwaltung hat den Kreistag über den aktuellen Sachstand zum geförderten Gigabit-Ausbau im Landkreis Vulkaneifel informiert. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel kommt voraussichtlich am 15. Dezember 2025 zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Besucher und Besucherinnen sind wie immer willkommen! Einen Einblick in die Arbeit der politischen Gremien des Kreistags gewährt das „Ratsinformationssystem“ auf der Website des Landkreises Vulkaneifel unter ratsinfo.vulkaneifel.de. Zudem berichtet Landrätin Julia Gieseking regelmäßig in kleinen Videoclips in den Sozialen Medien und auf der Website über Neuigkeiten aus dem Landkreis Vulkaneifel und den politischen Gremien. Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 gewählten 38 Kreistagsmitgliedern und der Landrätin. Von den 38 Kreistagsmitgliedern gehören 15 der CDU, 7 der SPD, 6 den Freien Wählern, 5 der AFD, 2 den GRÜNEN, 2 der FDP sowie ein Mitglied der ÖDP an. Let us entertain you 5. Oktober 2025 11 Uhr . Rathaussaal Hillesheim x e e x Schülerinnen und Schüler der Musikschule Vulkaneifel musizieren für Sie: Vivaldi m Mozart Beethoven m Rachmaninow Webber m Roan JU LA VU MITMACHZIRKUS MIT DEM EINTRITT FREI Bitte beachten: Der Hallenboden darf nur mit Hallenschuhen (helle Sohlen) oder auf Strümpfen betreten werden. Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten. DAUN, WEHRBÜSCHHALLE SO 26.10., 15:00 UHR Mit freundlicher Unterstützung der VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IM LANDKREIS VULKANEIFEL E.V. PRÄSENTIERT DEN DIE PIRATENSCHATZSUCHE

SEITE 3 Landrätin Julia Gieseking verleiht Jakob Schnichels (MItte) die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an Jakob Schnichels aus Niederstadtfeld Am Sonntag, dem 21. September 2025, wurde in Niederstadtfeld ein außergewöhnliches Engagement gewürdigt: Jakob Schnichels erhielt im feierlichen Rahmen die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz. Diese besondere Auszeichnung, gestiftet im Jahr 1974 vom damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl, wird an Bürgerinnen und Bürger verliehen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in besonderer Weise um die Gemeinschaft verdient gemacht haben. Landrätin Julia Gieseking hob im Beisein zahlreicher Gäste in ihrer Rede die Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hervor und unterstrich die außerordentlichen Verdienste von Jakob Schnichels. Ein Leben für die Gemeinschaft Jakob Schnichels kann auf 35 Jahre Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat zurückblicken. Im Laufe der Jahre übernahm er zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben. So war er fünf Jahre lang Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, ehe er im Jahr 2004 zum Zweiten Beigeordneten gewählt wurde – ein Amt, das er bis 2009 innehatte. Noch bedeutender war jedoch seine Zeit als Erster Beigeordneter, in der er zwischen 1999 und 2004 sowie erneut von 2009 bis 2019 die Geschicke der Gemeinde maßgeblich mitbestimmte. In dieser Funktion war er unter anderem auch im Bauausschuss tätig. Bei nahezu jeder ehrenamtlichen Aktion in der Ortsgemeinde Niederstadtfeld war er zur Stelle – zuverlässig, tatkräftig und mit einem feinen Gespür für das, was die Menschen vor Ort bewegt. Sein Engagement war stets von einem tiefen Verantwortungsgefühl gegenüber der Gemeinschaft geprägt. Mit seinem Wirken hat er entscheidend dazu beigetragen, dass Niederstadtfeld heute ein lebenswerter Ort ist – ein Ort, in dem sich Jung und Alt gleichermaßen zuhause fühlen können, lebendig, offen und mit starkem Zusammenhalt. Soziales Engagement Auch im Vereinsleben setzte und setzt Jakob Schnichels Maßstäbe. Im Tennisclub Niederstadtfeld war er von 1996 bis 2024 aktiv, die meiste Zeit davon in verantwortungsvoller Funktion im Vorstand. Besonders in den schwierigen Jahren ab 2005 war es seinem Einsatz und seiner Weitsicht zu verdanken, dass der Verein diese Phase unbeschadet überstand. Heute steht der Tennisclub mit einem jungen, engagierten Vorstand wieder hervorragend da – nicht zuletzt aufgrund der Grundlagen, die Jakob Schnichels mit geschaffen hat. Urkunde des Ministerpräsidenten würdigt jahrzehntelanges Engagement In einer Urkunde, die Ministerpräsident Alexander Schweitzer bereits am 12. Juni 2025 ausgestellt hatte, wurde die herausragende Lebensleistung von Jakob Schnichels gewürdigt. Der Wortlaut des Stiftungserlasses betont die Anerkennung einer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienste der Gemeinschaft. Dank und Anerkennung Mit der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird Jakob Schnichels für sein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement in der Ortsgemeinde Niederstadtfeld geehrt. Landrätin Julia Gieseking überbrachte die besten Glückwünsche und die hohe Anerkennung von Ministerpräsident Schweitzer. Gleichzeitig übermittelte Landrätin Julia Gieseking die besten Wünsche des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Thomas Linnertz. Die Gemeinde Niederstadtfeld und alle Anwesenden gratulierten Jakob Schnichels herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung. TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche

SEITE 4 Der Landkreis Vulkaneifel lädt alle Bürgerinnen und Bürger, Akteurinnen und Akteure, Interessengruppen, Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung herzlich zu den Regionalen Dialogkonferenzen ein. Sie stellen einen wichtigen Meilenstein im Prozess des Kreisentwicklungskonzeptes dar und bieten die Gelegenheit, die Zukunft der Region aktiv mitzugestalten. VG Daun: Mittwoch, 01.10.2025, Lehwaldhalle, Darscheid VG Kelberg: Mittwoch, 08.10.2025, Gemeindehaus, Kelberg-Köttelbach VG Gerolstein: Montag, 27.10.2025, Stadthalle Rondell, Gerolstein (Beginn jeweils um 18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr) Zur besseren Planung bitten wir um eine Anmeldung über den abgebildeten QR-Code oder unsere Webseite: https://entraportal.de/kek_vulkaneifel/#dialogkonferenzen Warum mitmachen? Viele Menschen haben sich bereits in die Entwicklung des Kreisentwicklungskonzeptes eingebracht – ob bei der Auftaktveranstaltung, in der Bürgerbefragung oder über das Netzwerk KEK. Doch auch jetzt ist die Beteiligung entscheidend: In den regionalen Dialogkonferenzen werden die bisherigen Ergebnisse nicht nur vorgestellt, sondern gemeinsam mit den regionalen Perspektiven ergänzt. So können die Rückmeldungen der Teilnehmenden direkt in die weitere Ausarbeitung einfließen. Was erwartet die Teilnehmenden? Zu Beginn der regionalen Dialogkonferenzen werden die Ergebnisse der Bürgerbefragung vorgestellt, die einen Einblick in die Sichtweisen und Erwartungen der Menschen in den Verbandsgemeinde geben. Daran anschließend wird das Projekt „Zukunfts-Check-Dorf“ vorgestellt. Dabei wird auf Ebene der jeweiligen Verbandsgemeinde aufgezeigt, welche Ortsgemeinden am Prozess teilnehmen. Zudem werden die bisherigen Erkenntnisse aus dem „Zukunfts-Check-Dorf“ aus Sicht der Kreisentwicklung erläutert. Anhand beispielhafter Gemeinden wird verdeutlicht, wie die Konzepte mit viel Engagement aufgestellt werden. Die ersten Projekte sind schon auf den Weg gebracht worden. Im Mittelpunkt des Abends steht jedoch die aktive Beteiligung der Teilnehmenden. In Arbeitsgruppen an verschiedenen Thementischen setzten sie sich mit den erarbeiteten Handlungsschwerpunkten auseinander und entwickeln eigene Ideen und Vorschläge. Unterstützt durch vorbereitete Materialien können so konkrete Maßnahmen und Projektansätze entstehen, die unmittelbar in den weiteren Prozess einfließen. Zum Abschluss werden die Ergebnisse aus den Gruppen kurz zusammengetragen und vorgestellt. Abgerundet wird der Abend mit einem Ausblick auf die nächsten Schritte der Kreisentwicklungskonzeptes – darunter themenspezifische Workshops / Kreativ Abende im Frühjahr 2026, in denen die erarbeiteten Themen vertieft und zu konkreten Projekten weiterentwickelt werden. Bedeutung für die Zukunft Die regionalen Dialogkonferenzen sind mehr als reine Informationsveranstaltungen. Sie sind Orte des Austauschs und der Mitgestaltung. Hier können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Interessensgruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft ihre Anliegen, Wünsche und ersten Maßnahmenideen einbringen. Die Ergebnisse dieser Abende fließen direkt in die kommenden Arbeitsschritte ein: Ab Winter 25/26 geht es in die thematische Vertiefung. In den jeweiligen Handlungsschwerpunkten wie beispielsweise Wohnen und Wohnumfeld, Nahversorgung, Mobilität, Freizeit und Kultur, Gesundheitsversorgung & Pflege, Klimaschutz & Erneuerbare Energien, werden dann konkrete Projektideen entwickelt – basierend auf den Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Gemeinsam die Zukunft gestalten Mit den regionalen Dialogkonferenzen geht der Landkreis Vulkaneifel einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsorientierten und nachhaltig gestalteten Kreisentwicklungskonzept. Jede Stimme zählt – und jede Teilnahme macht einen Unterschied. MITREDEN. MITMACHEN. MITGESTALTEN. Gestalten Sie die Zukunft der Vulkaneifel aktiv mit – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, den gemeinsamen Austausch und viele spannende Ideen! MITREDEN.MITMACHEN.MITGESTALTEN. Wir kommen zu Ihnen! REGIONALE DIALOGKONFERENZEN KREISENTWICKLUNGSKONZEPT 2025 Machen Si e we i terhin mi t ! Termine

SEITE 5 01.10.2025,LEHWALDHALLE, DARSCHEID 08.10.2025, GEMEINDEHAUS, KÖTTELBACH 27.10.2025, RONDELL, GEROLSTEIN Se i en Si e dabe i ! Gefördert durch MITREDEN.MITMACHEN. MITGESTALTEN. DIALOG REGIONALEN KONFERENZEN DER LANDKREIS VULKANEIFEL LÄDT EIN ZU DEN EINLASS AB 17:30 UHR BEGINN 18:00 UHR MITREDEN.MITMACHEN. MITGESTALTEN. Gefördert durch Ich bin dabe i ! Regionale Dialogkonferenzen Themen wie Wohnen, Mobilität oder die medizinische Versorgung gehen uns alle an – und sie machen deutlich, dass wir über Gemeindegrenzen hinausdenken müssen. Nutzen Sie die Gelegenheit, beim Regionaldialog in Köttelbach dabei zu sein und mit Ihren Ideen zur Zukunft der Vulkaneifel beizutragen. - Johannes Saxler Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg

SEITE 6 Chinesisch – deutsches Austauschtreffen in der Vulkaneifel Der internationale Austausch ist ein Kernelement im Netzwerk der von der UNESCO anerkannten Regionen. Der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel hat kürzlich eine Delegation der Staatlichen Sichuan Forst und Grünland Beobachtungs- und Planungsbehörde zu einem mehrtägigen Besuch in der Vulkaneifel empfangen. Die Delegationsteilnehmer, die gleich für vier Geoparks sowie Natur- und Nationalparke in der chinesischen Provinz Sichuan zuständig sind, wünschten sich einen Einblick in die Organisationsform und die Aufgabenwahrnehmung des Natur- und Geoparks Vulkaneifel. Zum Thema Landbewirtschaftung interessierte vor allem die Ausgestaltung der forstwirtschaftlichen Landnutzung. Das Forstamt Daun und der Waldbauverein Daun waren daher intensiv in den Besuch mit eingebunden. Als erster Geopark in Deutschland und Mitbegründer des internationalen Geopark Netzwerkes ist die Vulkaneifel auch unter den chinesischen Geoparks eine bekannte europäische Region und immer wieder Ziel von Besuchen. Geschäftsführer Dr. Andreas Schüller erläuterte den Gästen die Natur- und Geopark GmbH hinsichtlich der Organisation, Gesellschafterzusammensetzung und der Finanzierungsmechanismen. Forstamtsleiter Matthias Urmes referierte über die Struktur von Landesforsten Rheinland-Pfalz und die Aufgabenwahrnehmung im Forstamt Daun. Privatwaldbetreuerin Ingrid Lamour und Vereinsvorsitzender Gregor Mainzer stellten den Waldbauverein Daun vor mit seinen im Vergleich zu den landeseigenen und kommunalen Waldflächen sehr kleinteiligen Besitzstrukturen im Privatwald. Der Austausch mit den chinesischen Besuchern offenbarte auch, dass hinsichtlich der Bewirtschaftung tatsächlich Ähnlichkeiten erkennbar sind. So gibt es auch dort Staats- und Gemeindewald und ebenso auch Privatwald. Letzterer bezieht sich dort allerdings nur auf die Bewirtschaftung, diese kann von Waldbauern für mehrere Jahrzehnte übernommen werden. Eigentum an Grund und Boden gibt es dort allerdings nicht, was die Entscheidungsfreiheit der Waldbewirtschafter einschränkt. Über forstliche Maßnahmen entscheidet hier immer obligatorisch eine staatliche Stelle. Auch in Sichuan wirtschaften Waldbauern auf kleinteiligen Parzellen mit teilweise unklaren Parzellenzuschnitten, was die Holznutzung erschwert. Ein Dilemma, was ja in dem ein oder anderen Fall auch aus dem Kleinstprivatwald in der Vulkaneifel bekannt ist. Neben den theoretischen Einführungen zum Natur- und Geopark Vulkaneifel, Landesforsten und Waldbauverein ging es auch raus in die Landschaft zu den Maaren, zum Brubbel in Wallenborn und dem Ulmener Maarstollen. Die forstlichen Maßnahmen auf den großen Forstflächen im Salmwald wurden besucht sowie im Gegensatz dazu auch der kleinstparzellierte Privatwald zwischen Meiserich und Demerath. Nach vier Tagen in der Vulkaneifel stand für die chinesische Delegation die Weiterreise in den Saaima UNESCO Global Geopark nach Finnland an – eine nochmals völlig andere Geopark- und Forstwelt. Die Aufsichtsratsvorsitzende der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH Landrätin Julia Gieseking (r.) und Geschäftsführer Dr. Andreas Schüller (l.) mit der Delegation aus Sichuan, China vor der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Denise Paasch letzte bekannte Anschrift: Matthiasstraße 15, 54340 Leiwen Datum des Schreibens: 03.09.2025 Aktenzeichen: 4-31200-028-06268 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.09.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep

SEITE 7 Große Resonanz zur Fachtagung „Perspektiven von Gewalt“ 140 Teilnehmende diskutieren Wege zum Schutz vor häuslicher Gewalt Mit einer überwältigenden Resonanz ist die Fachtagung „Perspektiven von Gewalt: Frauen – Kinder – Institutionen“ in Wittlich-Wengerohr auf großes Interesse gestoßen. Rund 140 Fachkräfte aus Polizei, Justiz, Jugendämtern, Beratungsstellen, Frauenhäusern sowie weiteren Institutionen und Betroffenen kamen am 16. September 2025 im Jugend- und Bürgerhaus zusammen, um die komplexen Dynamiken häuslicher Gewalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten. Dieser informelle Fachtag wurde im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) von den Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, BitburgPrüm, Cochem-Zell sowie Trier-Saarburg organisiert und durchgeführt. Sie unterstrichen bei der Eröffnung die Bedeutung eines starken, regionalen Netzwerks im Kampf gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Für die Moderation sorgte Beate Stoff, Büro Plan B, die mit ihrer langjährigen Expertise im Bereich Interventionsprojekte, die Fachtagung lebendig und fachlich fundiert leitete. Ein besonders bewegender Auftakt gelang mit dem Bericht der Autorin und Überlebenden zweier Femizid-Versuche Svenja Beck. Sie schilderte eindringlich die oft gestellte Frage „Warum bist du nicht einfach gegangen?“ und machte deutlich, wie tief die Mechanismen von Gewaltbeziehungen greifen und wie schwer es Betroffenen fällt, diese zu verlassen. Ihre Worte gaben vielen Teilnehmenden einen sehr persönlichen Einblick in die Opferperspektive. Im weiteren Verlauf beleuchtete Familienrichter Eugen Birnbaum die rechtlichen Rahmenbedingungen in Sorge- und Umgangsverfahren, wenn häusliche Gewalt vorliegt. Er machte deutlich, wie wichtig es ist, Opferrechte konsequent umzusetzen und kindgerechte Verfahren zu schaffen, damit Gewalt auch im familiengerichtlichen Kontext nicht bagatellisiert wird. Aus Kindersicht wurde das Thema von der Kinder-Interventionsstelle Koblenz aufgegriffen. Deutlich wurde, dass das Miterleben von Gewalt eine Form „mentaler Gewalt“ darstellt, die gravierende, oft lebenslange Folgen für Kinder haben kann. Auch das Frauenhaus Trier gab Einblicke in seine Arbeit und machte klar: Schutzräume allein reichen nicht aus – erst durch Begleitung, Stabilisierung und langfristige Unterstützung kann ein sicherer Neuanfang gelingen. Die Fachtagung zeigte eindrucksvoll, dass nur das Zusammenwirken aller relevanten Akteur:innen – Polizei, Gerichte, Jugendämter, Interventionsstellen und frauenunterstützende Institutionen – wirksamen Schutz ermöglichen kann. Die gemeinsame Netzwerkarbeit bleibt daher ein entscheidender Schlüssel im Kampf gegen häusliche Gewalt und wird auch zukünftig mit hoher Priorität fortgesetzt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Doris Sicken Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Tel. 06592/933-579 Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de Überwältigende Resonanz: 140 Teilnehmenden auf der Fachtagung „Perspektiven von Gewalt“ Die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im IKZ-Verbund mit den Referentinnen und Referenten

SEITE 8 A.R.T. Standorte erhalten Auszeichnung Fünf Betriebsstätten des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) dürfen sich „LernOrt Nachhaltigkeit“ nennen. Seit vielen Jahren bietet der Zweckverband A.R.T. die Möglichkeit, bei Führungen mehr darüber zu erfahren, was mit Abfällen aus der Region passiert. Mehrere tausend Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben die Gelegenheit seither genutzt, Einblicke in die Kreislaufwirtschaft zu bekommen. Dieses Engagement des A.R.T. wurde jetzt ausgezeichnet: Die Entsorgungs- und Verwertungszentren (EVZ) in Mertesdorf, Rittersdorf, Walsdorf, Sehlem sowie der Wertstoffhof in Trier erhielten vom Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz das Zertifikat „LernOrt Nachhaltigkeit“. „Uns ist es wichtig, einen bewussten Umgang mit Abfall zu vermitteln. Bei uns lernen schon Kinder und Jugendliche, dass sie es in der Hand haben, Abfälle zu reduzieren und zu vermeiden. Umso mehr freuen wir uns über die Auszeichnung, die uns in unserem Engagement für praxisnahe Umweltbildung bestärkt“, sagt Jasmin Schwarzenbart, A.R.T. Pressesprecherin. Mehr als nur Faktenwissen zur Nachhaltigkeit Was bedeutet es, ein „LernOrt Nachhaltigkeit“ zu sein? Die vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Lernorte sind Bildungspartner für Kitas und Schulen. Es werden Lernorte zertifiziert, welche Möglichkeiten schaffen, die Umwelt aktiv zu erleben und ökologische Zusammenhänge unmittelbar zu begreifen. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) geht dabei über reines Faktenwissen hinaus: Kinder und Jugendliche sollen lernen, Verantwortung zu übernehmen, eigene Entscheidungen zu treffen und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Kindergartengruppen und Schulklassen können beim A.R.T. auf Anfrage spezielle Führungen buchen, bei denen vor Ort an den Entsorgungsstandorten Abfalltrennung und Ressourcenschonung erlebbar wird. Darüber hinaus besteht für Einrichtungen die Möglichkeit, sich Entdeckerkoffer ausleihen. Mit den Materialien im Entdeckerkoffer lassen sich beispielsweise Projekttage zum Thema Abfall gestalten. Die Angebote werden sehr gut angenommen. Das zeigt auch, dass sie von pädagogischen Fachkräften regelmäßig weiterempfohlen werden. Mehr Informationen zu den pädagogischen Angeboten gibt die Website www.art-trier.de TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche

SEITE 9 Wir bitten um Anmeldung bis zum 10. Oktober 2025 an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun | www.wfg-vulkaneifel.de Christina Kirst | Tel.: 06592 933-200 | christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Dienstag, 14. Oktober 2025, 18.00 Uhr Austauschen | Vernetzen | Profitieren Thema Anschließend Zeit zum Netzwerken Networking-Event Veranstaltungsort Auszeit am Eifelsteig, Mühlenweg 7, 54550 Daun Lukas Illigen stellt sein Unternehmen Auszeit am Eifelsteig vor und gibt Einblicke in seine Angebote rund um Übernachtung, Erholung und Catering in der Vulkaneifel.

SEITE 10 Klimaschutzrubrik des Landkreises Vulkaneifel und Natur- und Geoparks Vulkaneifel im Rahmen des EU-LIFE-geförderten Projektes ZENAPA (Zero Emission Nature Protection Areas) Der Landkreis Vulkaneifel und der Natur- und Geopark Vulkaneifel sind Partner des EU-Klima- und Naturschutzprojekts LIFE-IP ZENAPA. Sie verfolgen damit das Ziel, sich zu einem treibhausgasneutralen Großschutzgebiet zu entwickeln. Da Klimaschutz eine gemeinschaftliche Aufgabe ist und nahezu alle Lebensbereiche in der Region betrifft, werden aktuell im Rahmen dieser Klimaschutzrubrik vielfältige klimaentlastende Maßnahmen vorgestellt. Elektromobilität – Ein Schritt in die Zukunft Elektromobilität stellt eine effiziente und umweltfreundliche Alternative beim motorisierten Individualverkehr dar. Vorteile von Elektroautos Eines der wichtigsten Argumente für ein Elektroauto ist die Umweltfreundlichkeit. Im Gegensatz zu fossil betriebenen Fahrzeugen verursachen Elektroautos lokal keine Abgase und fahren bei Nutzung von erneuerbarem Strom fast emissionslos. Emissionen entstehend lediglich durch den Reifenabrieb und die Bremsen. Auch in Bezug auf die Betriebskosten stellen sich Elektroautos oft günstiger als herkömmliche Fahrzeuge dar. Durch die höhere Effizienz sind die Stromkosten in der Regel geringer als die Kosten für Benzin oder Diesel, und auch die Wartungskosten fallen in der Regel niedriger aus. Zudem können Elektroautos in einigen Städten kostenlos parken oder sogar laden. Darüber hinaus sind zurzeit Elektrofahrzeuge von der KFZSteuer befreit. Eine der größten Herausforderungen für Elektroautos war lange Zeit die begrenzte Reichweite. Mittlerweile existieren Fahrzeugmodelle, die eine Reichweite von über 500 Kilometern aufweisen. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird weiter vorangetrieben und durch stetig neue öffentliche Ladepunkte im gesamten Bundesgebiet verbessert. Darüber hinaus stellen auch Unternehmen vermehrt Ladestationen der Allgemeinheit zur Verfügung. Zu Hause können Fahrzeuge bequem an einer Wallbox geladen werden, ist keine vorhanden, reicht auch eine Haushaltssteckdose. Nächste Schritte Vor dem Kauf eines Elektroautos empfiehlt es sich, verschiedene Modelle Probe zu fahren, um das am besten zu den individuellen Bedürfnissen passende Fahrzeug auszuwählen. Weitere Informationen sind auf der ZENAPA-Webseite verfügbar: www.zenapa.de/campaigns Nächste Woche geht es weiter mit dem Thema Biodiversität. Fragen? klimaschutz@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Mamuka BEKURASHVILI letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 56, 54587 Birgel Datum des Schreibens: 25.09.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FQ 186 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 25.09.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Essingen (Amtsgericht Daun): Blatt 318:: Flur 8 Nr. 6 – Waldfläche - Müllingerheck – 16.660 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

SEITE 11 Öffentliche Bekanntmachung Zweckvereinbarung zur erstmaligen Errichtung und Inbetriebsetzung des Neubaus der Integrierten Leitstelle Trier (ZV ILtS) Zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch den Landrat Stefan Metzdorf, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, (auch als Rettungsdienstbehörde nach § 4 Abs. 2 RettDG Rheinland-Pfalz) dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, vertreten durch den Landrat Andreas Hackethal, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, dem Nationalparklandkreis Birkenfeld, vertreten durch den Landrat Miroslaw Kowalski, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, vertreten durch den Landrat Andreas Kruppert, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, dem Landkreis Vulkaneifel, vertreten durch die Landrätin Julia Gieseking, Mainzer Str. 25, 54550 Daun und der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Am Augustinerhof, 54290 Trier (auch als Bauherrin und Eigentümerin) im Folgenden „die Vertragsparteien“ genannt schließen die Träger des Rettungsdienstes für den Rettungsdienstbereich Trier gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz (RettDG RLP) vom 22.04.1991 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.02.2020 (GVBl. S. 33) i.V.m. §§ 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) folgende Zweckvereinbarung zur erstmaligen Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus der Integrierten Leitstelle Trier. Präambel Die Errichtung des Neubaus der Integrierten Leitstelle für den Rettungsdienstbereich Trier (ILtS) ist eine notwendige Voraussetzung, um einen zeitgemäßen und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Betrieb des Rettungsdienstes gewährleisten zu können. Der Rettungsdienstbereich Trier erstreckt sich über das Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg, des Landkreises Bernkastel-Wittlich, des Nationalparklandkreises Birkenfeld, des Eifelkreises Bitburg-Prüm, des Landkreises Vulkaneifel und der Stadt Trier. Zuständige Behörde für den Rettungsdienst (Rettungsdienstbehörde) gem. § 4 Abs. 2 RettDG RLP ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Die Errichtung des Neubaus erfolgt auf dem Gelände der Stadt Trier. Der Neubau der ILtS ist Teilprojekt der Gesamtmaßnahme Neubau Hauptfeuerwache, Rettungswache und Integrierte Leitstelle Trier. I. Ziele § 1 Gegenstand der Zweckvereinbarung (1) Zwischen den zuständigen Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass die Stadt Trier die Bauausführung der ILtS gemäß den in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen durchführt. Die Stadt Trier ist Bauherrin und Eigentümerin des Grundstücks auf dem das Gebäude errichtet wird. (2) Die Bestimmungen zur Bauplanung regelt § 2, die der Errichtung § 3. § 2 Bauplanung (1) Grundlage der Bauausführung der ILtS sind die Ergebnisse der dieser Vereinbarung vorausgegangenen Planungsvereinbarung („Vereinbarung zur Planung der ILtS Trier“), die zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde. Über Änderungen in der Bauausführung gegenüber dem Ergebnis der Planungsvereinbarung entscheiden die Vertragschließenden nach vorheriger Beratung in der Steuerungsgruppe nach Maßgabe von § 5. (2) Die Planungsphase endet mit der Übergabe der HU Bau an die Rettungsdienstbehörde. (3) Die Bauplanung ist so auszurichten, dass im Bedarfsfall eine Erweiterung der ILtS möglich ist. § 3 Erstmalige Errichtung (1) Die erstmalige Errichtung umfasst alle Maßnahmen, die zur Errichtung eines eigenständigen und funktionalen Leitstellengebäudes auf dem Gelände der Stadt Trier erforderlich sind. Synergien mit dem Neubau der Hauptfeuerwache der Stadt Trier sind mit einzubeziehen, sofern die Eigenständigkeit des Leitstellengebäudes dadurch nicht beeinträchtigt wird. (2) Die erstmalige Errichtung erfolgt auf Grundlage der Bauplanungen gemäß § 2 dieser Vereinbarung und umfasst die Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI. (3) Die Bauüberwachung kann von der Bauherrin ganz oder in Teilen an entsprechende Dritte übertragen werden. (4) Die erstmalige Errichtung endet nach der Abnahme der unter Abs. 1 beschriebenen Bauleistungen und der entsprechenden Feststellung der Rettungsdienstbehörde, dass die Leitstelle in Betrieb genommen werden kann. Es schließt sich die Betriebsphase an.

SEITE 12 § 4 Integration Leitstellentechnik Die Maßnahmen zur Konzeption und Ausstattung der durch das Land Rheinland-Pfalz zu finanzierenden Leitstellentechnik (z.B. Informations- und Kommunikationstechnik, Servertechnik gemäß Schnittstellenliste Leitstellentechnik) werden direkt zwischen Rettungsdienstbehörde und Stadt Trier mit dem Land abgestimmt und sind nicht Gegenstand dieser Zweckvereinbarung. II. Organisation / Gremien § 5 Steuerungsgruppe „Vertretung der Kostenträger“ (1) Durch die Vertragsparteien wird eine Steuerungsgruppe „Vertretung der kostentragenden Gebietskörperschaften im Rettungsdienstbereich Trier“ (kurz „Vertretung der Kostenträger“) mit Beteiligung des zuständigen Ministeriums eingerichtet. Aufgaben der Steuerungsgruppe sind insbesondere: 1. die Überwachung der Finanzierung der Bauausführung, 2. die Erörterung bei etwaig auftretenden grundlegenden Änderungen oder Abweichungen in der Bauausführung gegenüber der Ursprungsplanung, 3. die Kommunikation mit den Vertragsparteien und der in Absatz 3 genannten Organisation, auch zur Herbeiführung notwendiger Beschlüsse der Vertragsparteien, 4. die Koordination der Aufgaben zur Sicherstellung der Finanzierung mit den jeweiligen Vertragsparteien, 5. die Funktion als Ansprechpartner der Projektgruppe „Neubau ILtS“, 6. das Hinwirken auf die einvernehmliche Festlegung eines Kostenrahmens unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen und der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. (2) Die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe obliegt der Rettungsdienstbehörde. (3) Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus je einer Vertretung der einzelnen Vertragsparteien, sowie in beratender Funktion einer Vertretung der Sanitätsorganisation, die Mitträger gem. § 7 Abs. 6 Nr. 1 RettDG RLP ist. Alle Vertretenden der Vertragsparteien sind in gleichem Maße stimmberechtigt. (4) Beschlüsse der Steuerungsgruppe sind im Einvernehmen zu treffen. Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder vertreten sind. (5) Sitzungen der Steuerungsgruppe finden auf Einladung der Rettungsdienstbehörde statt. Die Rettungsdienstbehörde soll sich dabei nach dem Projektfortschritt richten, es sei denn, eine Vertragspartei bittet um die Einberufung einer Sitzung. Sie ist auf Verlangen jedes Gruppenmitgliedes binnen einer Frist von höchstens 4 Wochen einzuberufen. Eine Verkürzung der Frist ist nur einstimmig möglich. Sitzungen können in Präsenz, per Videokonferenz oder hybrid stattfinden und sind in jeder Form beschlussfähig. § 6 Projektgruppe „Neubau ILtS“ (1) Die Bauherrin richtet eine Projektgruppe „Neubau ILtS“ ein, die beim Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst (Amt 37) angesiedelt wird. Die Projektgruppe koordiniert die Bauplanung und Bauausführung. Zur Umsetzung des Projektes „Neubau ILtS“ hat die Stadt Trier eine auf die Dauer des Projektes befristete Stelle VZÄ 1,0 im 3. Einstiegsamt eingerichtet. Die Personal- und Sachkosten werden anteilmäßig von den Vertragsparteien getragen. (2) Die Leitung der Projektgruppe hat der Leiter der Stabsstelle für den Neubau im Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst der Stadt Trier inne. III. Informationsfluss und Mitbestimmung § 7 Information und Beteiligung der Vertragsparteien (1) Die Stadt Trier als Bauherrin ist verpflichtet, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Rettungsdienstbehörde regelmäßig über den Sachstand der erstmaligen Errichtung in den wesentlichen Punkten zu informieren. Darüber hinaus ist der Leiter der Projektgruppe „Neubau ILtS“ der Kreisverwaltung Trier-Saarburg auf Verlangen zur Auskunft über den Sachstand verpflichtet. (2) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Rettungsdienstbehörde erteilt den übrigen Vertragsparteien auf deren Verlangen Auskunft über den Sachstand der erstmaligen Errichtung. § 8 Einrichtung der ILtS (1) Die Stadt Trier koordiniert die Arbeitsplatzgestaltung und -einrichtung der ILtS mit allen gem. § 7 Abs. 6 RettDG RLP beteiligten Trägern der ILtS. Insbesondere sind die Erfahrungen aus dem Interimsbetrieb, sowie die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeitsplatzgestaltung mit einzubeziehen. (2) Die Projektgruppe „Neubau ILtS“ übernimmt die diesbezüglich notwendige Abstimmung und Steuerung. (3) Zwei Dispositionsarbeitsplätze der ILtS werden für die Aufgaben der Feuerwehreinsatzzentrale Trier (FEZ) zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die zusätzlichen Funktionalitäten für die Zwecke der FEZ werden von den Vertragsparteien übernommen. Im Gegenzug unterstützt die Stadt Trier mit ihrer FEZ in besonderen Lagen die ILtS. § 9 Kostenbudget / Mittelbewirtschaftung (1) Die Errichtung des Neubaus der ILtS erfolgt auf dem Gelände der Stadt Trier. Die Stadt Trier stellt für diese Zwecke unentgeltlich ein Grundstück zur Verfügung. (2) Das Gebäude der neu errichteten ILtS wird Eigentum der Stadt Trier. Die Finanzierung des Baus der ILtS erfolgt gem. §§ 7 und 11 RettDG RLP durch die Vertragsparteien.

SEITE 13 (3) Die Stadt Trier als Bauherrin tritt für die Kosten in Vorlage und stellt die erforderlichen Mittel in ihren Haushalt ein. Sie bewirtschaftet die Mittel und stellt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Rettungsdienstbehörde die Leistungen gem. § 11 und § 12 dieser Vereinbarung in Rechnung. Hierbei werden eingegangene Zuwendungen separat ausgewiesen. (4) Die Stadt Trier legt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Rettungsdienstbehörde quartalsweise eine Übersicht über die im Abrechnungszeitraum geleisteten Kosten und eingegangenen Zuwendungen vor. Auf § 99 GemO (Vorläufige Haushaltsführung) wird verwiesen. Die Rettungsdienstbehörde erstattet die geprüften Kosten innerhalb von 8 Wochen an die Stadt Trier. Erfolgt die Erstattung nicht innerhalb von 8 Wochen so ist der zu erstattende Betrag mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Rettungsdienstbehörde fordert die anteiligen Kostenanteile von den übrigen Vertragsparteien an. In diesem Verhältnis gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. (5) Die Stadt Trier macht bei diesem Vorhaben keine weiteren Zinsen geltend, die durch die Vorfinanzierung der in dem Projekt anfallenden Kosten bis zur Erstattung durch die Vertragsparteien anfallen (Vorfinanzierungskosten). Die Vertragsparteien erklären Ihrerseits, bei künftigen Vorhaben die gem. §11 Abs. 3 RettDG RLP von den Vertragsparteien gemeinsam zu finanzieren sind, ebenfalls keine Vorfinanzierungskosten geltend zu machen. § 10 Laufende Kontrolle Die laufende Kontrolle wird durch das Interne Kontrollsystem (IKS) der Stadt Trier, insbesondere durch das Rechnungsprüfungsamt gewährleistet. Hiervon unberührt bleibt jedoch das Recht der zuständigen Behörde für den Rettungsdienst, sämtliche Ausschreibungs-, Vertrags- und Rechnungsunterlagen einzusehen und gegebenenfalls eigene Prüfungshandlungen sowie eine abschließende Endprüfung vorzunehmen. § 11 Kostenverteilung (1) Die Kostenverteilung erfolgt grundsätzlich gemäß § 9 Abs. 3 und 4 dieser Vereinbarung. Davon abweichend werden nachstehende Kosten wie folgt verteilt: - allgemeine Herstellungskosten über prozentuale Anteile der Nutzflächen (Hauptfeuerwache, Rettungswache, ILtS), welche als Anlage diesem Vertrag beigefügt ist - gebäudespezifische Herstellungskosten über die prozentualen Anteile der Nutzflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst; für die Integrierte Leitstelle zu 100% auf die ILtS - funktionsspezifische Kosten zu 100% der Funktion zugeordnet (2) Zur Ermittlung des Verteilungsschlüssels wird die zum Baubeschluss für den Finanzausgleich maßgebende gültige Einwohnerzahl, hier der 30.06.2023 herangezogen. § 12 Nachtragsverfahren (1) Die Stadt Trier als Bauherrin verpflichtet sich, auftretende Kostensteigerungen im Projektbudget den Vertragsparteien unter Angabe der Gründe mitzuteilen. (2) Sollte im Verlauf der Bauausführung festgestellt werden, dass das vereinbarte Projektbudget (Basis ist die Kostenberechnung der HU Bau) nicht ausreicht, ist das weitere Vorgehen mit den Vertragsparteien abzustimmen. V. Weitere Festlegungen § 13 Nutzungsdauer und Kostenrückerstattung Wenn innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren ab Inbetriebnahme der ILtS das Gebäude nicht mehr als ILtS verwendet wird, verpflichtet sich die Stadt Trier den an der Finanzierung beteiligten Vertragsparteien den von Ihnen erbrachten gesetzlichen Finanzierungsbeitrag anteilig zurück zu erstatten. Der Restwert reduziert sich um 1/30 jährlich. Nach Ablauf der 30 Jahre besteht keine Rückerstattungspflicht der Stadt Trier. Eine Rückerstattung wird nicht gewährt, für den Fall, dass die ILtS aufgrund einer gesetzlichen Änderung oder ohne Verschulden der Stadt Trier aus den Räumlichkeiten des jetzigen Neubaus abgezogen wird. VI. Schlussbestimmungen § 14 Laufzeit und Kündigung (1) Wird die Zweckvereinbarung gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst, ist dies gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 KomZG unverzüglich der untersten gemeinsamen Aufsichtsbehörde durch die Stadt Trier anzuzeigen. Bestehende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus dieser Zweckvereinbarung werden durch die Stadt Trier als Beauftragte abgewickelt. Hierdurch entstehende Aufwendungen werden nach Maßgabe des § 11 dieser Zweckvereinbarung aufgeteilt. Die unterste gemeinsame Aufsichtsbehörde der kommunalen Vertragsparteien trifft die notwendigen Bestimmungen, sofern nach einer Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung ergänzende Regelungen erforderlich sind und sich die Vertragsparteien insoweit nicht einigen. (2) Eine Aufhebung der Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien ist jederzeit möglich. Eine Erstattungspflicht nach § 13 dieser Zweckvereinbarung entfällt in diesem Fall. § 15 Genehmigung (1) Der Abschluss und die Änderung der Zweckvereinbarung bedürfen gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 KomZG der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Sitz in Trier als unterste gemeinsame Aufsichtsbehörde. Genehmigungen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 KomZG werden für alle Vertragsparteien gemeinsam durch die zuständige Rettungsdienstbehörde und die Stadt Trier beantragt. (2) Die zuständige Rettungsdienstbehörde und die Stadt Trier werden von allen Vertragsparteien bevollmächtigt, die vorgenannte Genehmigung einzuholen. § 16 Bekanntmachung und Inkrafttreten Jede Vertragspartei macht diese Zweckvereinbarung und ggf. ihre Änderung oder Aufhebung nach der für ihn geltenden Regelung auf eigene Kosten öffentlich bekannt. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

SEITE 14 § 17 Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen. (2) Sofern die unwirksame Bestimmung nicht ersatzlos entfallen kann, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten kommt. Dieses gilt entsprechend, soweit sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. (3) Kündigungen, Änderungen, Ergänzungen und ggf. die Aufhebung dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für eine Änderung dieser Schriftformklausel. (4) Diese Vereinbarung wird siebenfach gleichlautend ausgefertigt. Jede Vertragspartei und die zuständige Aufsichtsbehörde erhalten eine Ausfertigung. Anlage: Flächenverteilung Neubau Hauptfeuerwache mit Rettungswache und Integrierter Leitstelle Der Stadtrat der Stadt Trier hat den erforderlichen Beschluss am 17.09.2024 gefasst. gez. Wolfram Leibe, Oberbürgermeister Der Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg hat den erforderlichen Beschluss am 16.09.2024 gefasst. gez. Stefan Metzdorf, Landrat Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat den erforderlichen Beschluss am 16.12.2024 gefasst. gez. Andreas Hackethal, Landrat Der Kreistag des Nationalparklandkreises Birkenfeld hat den erforderlichen Beschluss am 23.09.2024 gefasst. gez. Miroslaw Kowalski, Landrat Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat den erforderlichen Beschluss am 16.09.2024 gefasst. gez. Andreas Kruppert, Landrat Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat den erforderlichen Beschluss am 16.12.2024 gefasst. gez. Julia Gieseking, Landrätin Genehmigungsvermerk: Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Nationalparklandkreis Birkenfeld, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel und der Stadt Trier zur Einrichtung und Inbetriebsetzung des Neubaus der Integrierten Leitstelle Trier wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Az.: 17 06-3 – LK TR ILS/21 Trier, den 16.09.2025 Martin Schulte Anlage: Flächenverteilung Neubau Hauptfeuerwache mit Rettungswache und Integrierter Leitstelle Bereich Gesamtfläche (gerundet) Prozentualer Anteil Brandschutz 9.155 m² 54,63% Rettungsdienst 3.650 m² 21,78% Integrierte Leitstelle 3.953 m² 23,59% Gesamt 16.764 m² 100%

SEITE 15 Vom 04.10. bis 10.10.2025 Natur erlebnis tipps Sa. 04.10.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Den Heilpflanzen auf der Spur – Auf Entdeckungstour im Kirchweiler Rohr Lernen Sie bei einem Rundgang durch das artenreiche Kirchweiler Rohr, bekannte und seltene Heil- und Giftpflanzen kennen. Preis: Erw. 9 €, Jungendl. 12-17 J. 5 € Treffpunkt: 54570 Kirchweiler, Parkplatz am Sportplatz des FC Kirchweiler Info/Anmeldung erforderlich: Beatrice Rieder, Mobil: 0171 9367321, E-Mail: bea.rieder@gmx.de min. 2 Pers. Sa. 04.10.2025 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 04.10.2025 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 3h Öffentliche Beobachtungen Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternenführern erörtern zu lassen. Preis: Erw.10 €, Kinder und Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de Sa. 04.10.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren des Drachentöters Lauscht spannenden Erzählungen über den Ritter „Hugobert von Lingen“ und erlebt den Zweikampf mit dem Drachen an der Drachenhöhle. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (Ortseingang) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de So. 05.10.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Spurensuche auf dem Keltenpfad Lernt den wohl wichtigsten Strauch der Menschheit kennen und erfahrt, wie sich die ersten Siedler des Gerolsteiner Landes vor wilden Tieren schützten. Preis: Kinder 7-14 J. 5€, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Hotel Löwenstein, 54568 Gerolstein Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Di. 07.10.2025 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 2,5 h Geo-Erlebniswanderung „Gerolsteiner Dolomiten – 390 Millionen Jahre Erdgeschichte erleben“ Die Erlebniswanderung führt über naturbelassene Pfade zur Munterley. An der Buchenlochhöhle lernt man die Vergangenheit der Ferienregion kennen! Preis: pro Person 5 € bzw. je Paar oder Familie mit Kindern 8 € Treffpunkt: 54568 Gerolstein, Tourist-Info Gerolstein, Bahnhofstr. 4 Info/Anmeldung erforderlich: Tel.: 06591 13 3100, E-Mail: touristinfo@gerolsteiner-land.de und im Ticketshop unter www.gerolsteiner-land.de So. 05.10.2025 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1,5-2h Unsere besondere Sonntagsreihe: Zwölf Maare und ein Kratersee Führungen zu den vulkanischen Seen der Eifel: Schalkenmehrener Maar Die Dauner Maare sind die bekanntesten Maare der Eifel. Der Ort Schalkenmehren ist eng mit der Maargeschichte verbunden und kann gleich mehrere Maare für sich verbuchen. Ein wassergefülltes Maar, ein Flachmoor und Trockenmaare. Erfahren Sie auf dieser Führung mehr über die feurige Vergangenheit der Schalkenmehrener Maare und begeben Sie sich auf eine spannende Zeitreise. Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Treffpunkt: Ecke Maarstraße/St. Martin-Straße, unterhalb der Kirche, 54552 Schalkenmehren Keine Anmeldung erforderlich: Gästeführer: Dr. André Uzulis, Mobil: 0175 6621702, E-Mail: wanderfitness@gmx.de Di. 07.10.2025 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1¼h Original Eifeler Lava-Kerze selber gießen Ein Erlebnis für Groß und Klein in der Kerzenmanufaktur und Imkerei Moll Unter Anleitung von Wachsziehermeister Michael Moll werden Sie Ihre ganz persönliche Lavasteinkerze selber anfertigen. Nebenbei erfahren Sie allerlei Wissenswertes und Amüsantes über die Geschichte des Wachslichtes, seine Herstellung und die Tradition dieses alten Handwerkes. Preis: Workshop pro Person 5 €, zzgl. je Kerze 7,50 € Treffpunkt: 54531 Manderscheid, Kurfürstenstr. 39 Info/Anmeldung erforderlich: Tel. 06572 2180, E-Mail: mail@kerzenmoll.de Do. 09.10.2025 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2h Der Pulvermaar-Vulkan – ein geführter Spaziergang Das Pulvermaar ist das größte & tiefste Maar der Eifel. Auf einem streckenmäßig kurzen Spaziergang werden die Merkmale der Eifelmaare gezeigt und die Forschungsergebnisse bzw. verbleibenden Geheimnisse ihrer Entstehung erläutert. Preis: Erw. 9 €, Kinder u. Jugendl. 4 €, Kind bis 9 J. frei Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanstraße, Feriendorf Pulvermaar Info/Anmeldung: Dr. Frank G. Fetten, Mobil: 0172 88 79 345, E-Mail: info@feriendorf-pulvermaar.de min. 4 Erw. Do. 09.10.2025 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 2h Geschichtliche Reise um den Rockeskyller Kopf – die „Mutter“ aller Eifelvulkane Der Rockeskyller Kopf gilt als „Mutter“ aller Eifelvulkane, da er in einzigartiger Weise alle Entwicklungsstadien eines Vulkans zeigt und spannende Einblicke in Geologie und Nutzungsgeschichte bietet. Preis: Erw. 5 €, Familien 8 €, Gruppenführungen auf Anfrage Treffpunkt: 54570 Rockeskyll, Parkplatz am Gemeindehaus Info/Anmeldung erforderlich: Doris Clemens, Tel: 06591 7238, Mobil: 0151 53934689 Fr. 10.10.2025 um 18:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Vom Vulkan zur Eishöhle – die Birresborner Eishöhle Steinbruch, Eishöhlen, Fledermausquartier, Versteck zu allen Kriegs- und Krisenzeiten – mit Helm und Taschenlampe ausgerüstet - alle Infos bei einem gemeinsamen Einstieg. Preis: Erw. 9 €, Kinder 4 €, Familienfestpreis 22 € Treffpunkt: 54574 Birresborn, Parkplatz Birresborner Eishöhlen Info/Anmeldung erforderlich: Brunhilde Rings, Mobil: 0160 4115289, E-Mail: brunhilde.rings@gmx.de www.brunhilde-rings.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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