KW40 2025

SEITE 6 Chinesisch – deutsches Austauschtreffen in der Vulkaneifel Der internationale Austausch ist ein Kernelement im Netzwerk der von der UNESCO anerkannten Regionen. Der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel hat kürzlich eine Delegation der Staatlichen Sichuan Forst und Grünland Beobachtungs- und Planungsbehörde zu einem mehrtägigen Besuch in der Vulkaneifel empfangen. Die Delegationsteilnehmer, die gleich für vier Geoparks sowie Natur- und Nationalparke in der chinesischen Provinz Sichuan zuständig sind, wünschten sich einen Einblick in die Organisationsform und die Aufgabenwahrnehmung des Natur- und Geoparks Vulkaneifel. Zum Thema Landbewirtschaftung interessierte vor allem die Ausgestaltung der forstwirtschaftlichen Landnutzung. Das Forstamt Daun und der Waldbauverein Daun waren daher intensiv in den Besuch mit eingebunden. Als erster Geopark in Deutschland und Mitbegründer des internationalen Geopark Netzwerkes ist die Vulkaneifel auch unter den chinesischen Geoparks eine bekannte europäische Region und immer wieder Ziel von Besuchen. Geschäftsführer Dr. Andreas Schüller erläuterte den Gästen die Natur- und Geopark GmbH hinsichtlich der Organisation, Gesellschafterzusammensetzung und der Finanzierungsmechanismen. Forstamtsleiter Matthias Urmes referierte über die Struktur von Landesforsten Rheinland-Pfalz und die Aufgabenwahrnehmung im Forstamt Daun. Privatwaldbetreuerin Ingrid Lamour und Vereinsvorsitzender Gregor Mainzer stellten den Waldbauverein Daun vor mit seinen im Vergleich zu den landeseigenen und kommunalen Waldflächen sehr kleinteiligen Besitzstrukturen im Privatwald. Der Austausch mit den chinesischen Besuchern offenbarte auch, dass hinsichtlich der Bewirtschaftung tatsächlich Ähnlichkeiten erkennbar sind. So gibt es auch dort Staats- und Gemeindewald und ebenso auch Privatwald. Letzterer bezieht sich dort allerdings nur auf die Bewirtschaftung, diese kann von Waldbauern für mehrere Jahrzehnte übernommen werden. Eigentum an Grund und Boden gibt es dort allerdings nicht, was die Entscheidungsfreiheit der Waldbewirtschafter einschränkt. Über forstliche Maßnahmen entscheidet hier immer obligatorisch eine staatliche Stelle. Auch in Sichuan wirtschaften Waldbauern auf kleinteiligen Parzellen mit teilweise unklaren Parzellenzuschnitten, was die Holznutzung erschwert. Ein Dilemma, was ja in dem ein oder anderen Fall auch aus dem Kleinstprivatwald in der Vulkaneifel bekannt ist. Neben den theoretischen Einführungen zum Natur- und Geopark Vulkaneifel, Landesforsten und Waldbauverein ging es auch raus in die Landschaft zu den Maaren, zum Brubbel in Wallenborn und dem Ulmener Maarstollen. Die forstlichen Maßnahmen auf den großen Forstflächen im Salmwald wurden besucht sowie im Gegensatz dazu auch der kleinstparzellierte Privatwald zwischen Meiserich und Demerath. Nach vier Tagen in der Vulkaneifel stand für die chinesische Delegation die Weiterreise in den Saaima UNESCO Global Geopark nach Finnland an – eine nochmals völlig andere Geopark- und Forstwelt. Die Aufsichtsratsvorsitzende der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH Landrätin Julia Gieseking (r.) und Geschäftsführer Dr. Andreas Schüller (l.) mit der Delegation aus Sichuan, China vor der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Denise Paasch letzte bekannte Anschrift: Matthiasstraße 15, 54340 Leiwen Datum des Schreibens: 03.09.2025 Aktenzeichen: 4-31200-028-06268 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.09.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep

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