KW40 2025

SEITE 14 § 17 Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen. (2) Sofern die unwirksame Bestimmung nicht ersatzlos entfallen kann, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten kommt. Dieses gilt entsprechend, soweit sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. (3) Kündigungen, Änderungen, Ergänzungen und ggf. die Aufhebung dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für eine Änderung dieser Schriftformklausel. (4) Diese Vereinbarung wird siebenfach gleichlautend ausgefertigt. Jede Vertragspartei und die zuständige Aufsichtsbehörde erhalten eine Ausfertigung. Anlage: Flächenverteilung Neubau Hauptfeuerwache mit Rettungswache und Integrierter Leitstelle Der Stadtrat der Stadt Trier hat den erforderlichen Beschluss am 17.09.2024 gefasst. gez. Wolfram Leibe, Oberbürgermeister Der Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg hat den erforderlichen Beschluss am 16.09.2024 gefasst. gez. Stefan Metzdorf, Landrat Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat den erforderlichen Beschluss am 16.12.2024 gefasst. gez. Andreas Hackethal, Landrat Der Kreistag des Nationalparklandkreises Birkenfeld hat den erforderlichen Beschluss am 23.09.2024 gefasst. gez. Miroslaw Kowalski, Landrat Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat den erforderlichen Beschluss am 16.09.2024 gefasst. gez. Andreas Kruppert, Landrat Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat den erforderlichen Beschluss am 16.12.2024 gefasst. gez. Julia Gieseking, Landrätin Genehmigungsvermerk: Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Nationalparklandkreis Birkenfeld, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel und der Stadt Trier zur Einrichtung und Inbetriebsetzung des Neubaus der Integrierten Leitstelle Trier wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Az.: 17 06-3 – LK TR ILS/21 Trier, den 16.09.2025 Martin Schulte Anlage: Flächenverteilung Neubau Hauptfeuerwache mit Rettungswache und Integrierter Leitstelle Bereich Gesamtfläche (gerundet) Prozentualer Anteil Brandschutz 9.155 m² 54,63% Rettungsdienst 3.650 m² 21,78% Integrierte Leitstelle 3.953 m² 23,59% Gesamt 16.764 m² 100%

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