SEITE 10 Klimaschutzrubrik des Landkreises Vulkaneifel und Natur- und Geoparks Vulkaneifel im Rahmen des EU-LIFE-geförderten Projektes ZENAPA (Zero Emission Nature Protection Areas) Der Landkreis Vulkaneifel und der Natur- und Geopark Vulkaneifel sind Partner des EU-Klima- und Naturschutzprojekts LIFE-IP ZENAPA. Sie verfolgen damit das Ziel, sich zu einem treibhausgasneutralen Großschutzgebiet zu entwickeln. Da Klimaschutz eine gemeinschaftliche Aufgabe ist und nahezu alle Lebensbereiche in der Region betrifft, werden aktuell im Rahmen dieser Klimaschutzrubrik vielfältige klimaentlastende Maßnahmen vorgestellt. Elektromobilität – Ein Schritt in die Zukunft Elektromobilität stellt eine effiziente und umweltfreundliche Alternative beim motorisierten Individualverkehr dar. Vorteile von Elektroautos Eines der wichtigsten Argumente für ein Elektroauto ist die Umweltfreundlichkeit. Im Gegensatz zu fossil betriebenen Fahrzeugen verursachen Elektroautos lokal keine Abgase und fahren bei Nutzung von erneuerbarem Strom fast emissionslos. Emissionen entstehend lediglich durch den Reifenabrieb und die Bremsen. Auch in Bezug auf die Betriebskosten stellen sich Elektroautos oft günstiger als herkömmliche Fahrzeuge dar. Durch die höhere Effizienz sind die Stromkosten in der Regel geringer als die Kosten für Benzin oder Diesel, und auch die Wartungskosten fallen in der Regel niedriger aus. Zudem können Elektroautos in einigen Städten kostenlos parken oder sogar laden. Darüber hinaus sind zurzeit Elektrofahrzeuge von der KFZSteuer befreit. Eine der größten Herausforderungen für Elektroautos war lange Zeit die begrenzte Reichweite. Mittlerweile existieren Fahrzeugmodelle, die eine Reichweite von über 500 Kilometern aufweisen. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird weiter vorangetrieben und durch stetig neue öffentliche Ladepunkte im gesamten Bundesgebiet verbessert. Darüber hinaus stellen auch Unternehmen vermehrt Ladestationen der Allgemeinheit zur Verfügung. Zu Hause können Fahrzeuge bequem an einer Wallbox geladen werden, ist keine vorhanden, reicht auch eine Haushaltssteckdose. Nächste Schritte Vor dem Kauf eines Elektroautos empfiehlt es sich, verschiedene Modelle Probe zu fahren, um das am besten zu den individuellen Bedürfnissen passende Fahrzeug auszuwählen. Weitere Informationen sind auf der ZENAPA-Webseite verfügbar: www.zenapa.de/campaigns Nächste Woche geht es weiter mit dem Thema Biodiversität. Fragen? klimaschutz@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Mamuka BEKURASHVILI letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 56, 54587 Birgel Datum des Schreibens: 25.09.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FQ 186 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 25.09.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Essingen (Amtsgericht Daun): Blatt 318:: Flur 8 Nr. 6 – Waldfläche - Müllingerheck – 16.660 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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