SEITE 4 JU LA VU MITMACHZIRKUS MIT DEM EINTRITT FREI Bitte beachten: Der Hallenboden darf nur mit Hallenschuhen (helle Sohlen) oder auf Strümpfen betreten werden. Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten. DAUN, WEHRBÜSCHHALLE SO 26.10., 15:00 UHR Mit freundlicher Unterstützung der VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDARBEIT IM LANDKREIS VULKANEIFEL E.V. PRÄSENTIERT DEN DIE PIRATENSCHATZSUCHE Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hörscheid (Amtsgericht Daun): Blatt 541: Flur 11 Nr. 3 – Waldfläche – Die Hesseln – 9.094 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Boverath (Amtsgericht Daun): Blatt 571: Flur 2 Nr. 495/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche - Aufm Hasenkopf – 8.926 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Büscheich (Amtsgericht Daun): Blatt 1119: Flur 1 Nr. 331/19 – Gebäude- und Freifläche – Niedereicher Straße 16 – 746 m² Flur 1 Nr. 331/23 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Mühneneschlack – 5.457 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. 01.10.2025,LEHWALDHALLE, DARSCHEID 08.10.2025, GEMEINDEHAUS, KÖTTELBACH 27.10.2025, RONDELL, GEROLSTEIN DIALOG REGIONALEN KONFERENZEN HIER ANMELDEN! Se i en Si e dabe i ! Gefördert durch MITREDEN.MITMACHEN. MITGESTALTEN. DER LANDKREIS VULKANEIFEL LÄDT EIN ZU DEN EINLASS AB 17:30 UHR BEGINN 18:00 UHR
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz