SEITE 2 Staatsministerin Katharina Binz (Mitte) mit Landrätin Julia Gieseking und die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken Arbeitsweise des Parlaments. Dabei wurden unter anderem die Organisation des Landtags, die Zusammensetzung der Fraktionen, Sitzungsabläufe sowie historische Hintergründe des Landtagsgebäudes erläutert. Auch Fragen zu den Gehältern der Abgeordneten wurden offen angesprochen. Teilnahme an der Plenarsitzung Den Abschluss bildete die Teilnahme an einer Plenarsitzung, in der die Gruppe der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Vulkaneifel, unter der Leitung von Landrätin Julia Gieseking, eigens vom Landtagspräsidenten Hendrik Hering begrüßt wurde. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Gesetzentwürfe, etwa zum Bestattungs- oder Glücksspielgesetz, sowie Anträge wie „Geburtshilfe und Hebammenversorgung in RLP nachhaltig sichern“, „Schwimmen können, kann Leben retten - schulischer Schwimmunterricht“ oder „Bildungswende: Abschaffung unangekündigter Tests“. Ein gelungener Tag in Mainz Sowohl die Plenarsitzung als auch das fraktionsübergreifende Gespräch mit den Abgeordneten boten den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die Arbeit des Landtags. Am Ende waren sich alle einig: Die Bildungsfahrt nach Mainz war nicht nur informativ und politisch bereichernd, sondern auch ein spannender und gelungener Tag in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Doris Sicken Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Tel. 06592/933-579 Email: Doris.Sicken@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Heinen, Dominik letzte bekannte Anschrift: Gewerkschaftsstraße 10, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 16.09.2025 Aktenzeichen: 4-31200-027-03212 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.09.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Daun Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Marian Robert KURTIAK letzte bekannte Anschrift: Im Langenhof 3, 54570 Hinterweiler Datum des Schreibens: 17.09.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-SV 87 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.09.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Stark
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