SEITE 9 Online-Zulassungsdienste direkt über die Behörde schnell, einfach und kostengünstig Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug bereits seit mehreren Jahren bequem online anmelden, neuzulassen, umschreiben und abmelden, – direkt über die offiziellen Portale der Landkreise oder das zentrale Behördenserviceportal. Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell und Vulkaneifel betreiben im Rahmen des IKZ-Verbunds eine gemeinsame Zulassungsstelle. Sie weisen nun gezielt auf die Möglichkeit der Online-Fahrzeugabmeldung hin. Viele nutzen bereits digitale Angebote zur Kfz-Abmeldung. Weniger bekannt ist jedoch, dass dieser Service auch direkt über die Websites der zuständigen Landkreise oder das zentrale Behördenportal möglich ist – und das zu einer Gebühr von lediglich 2,70€ (gemäß bundeseinheitlicher Gebührenordnung). Der digitale Service steht rund um die Uhr zur Verfügung und spart Zeit sowie Geld. In der Praxis zeigt sich, dass bei der Suche nach Online-Zulassungsdiensten häufig kostenpflichtige Drittanbieter angezeigt werden, die ähnliche Dienste anbieten, aber deutlich höhere Gebühren verlangen. Die Zulassungsstellen der beteiligten Landkreise möchten daher gemeinsam darauf hinweisen, dass diese Dienste direkt über die offiziellen Portale sicher, einfach und kostengünstig erledigt werden können. So funktioniert die Online-Abmeldung: 1. Kennzeichen und Fahrzeugschein bereithalten: Die Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sicherheitscodes enthalten (freizurubbeln). 2. Zugang über das Behördenportal: Die Abmeldung erfolgt direkt über die Website Ihres Landkreises oder das zentrale Behördenportal. 3. Digitale Bezahlung: Die Verwaltungsgebühr von 2,70€ wird online bezahlt (z. B. per Giropay, PayPal oder Kreditkarte). 4. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie sofort eine digitale Bestätigung. Offizielle Portale zur Online-Abmeldung: • Landkreis Vulkaneifel: www.vulkaneifel.de/auto/zulassung-vonfahrzeugen/online-abmeldungen.html • Zentrales Behördenportal (für alle Landkreise): www.behoerden-serviceportal.de • Online Terminvereinbarung (für alle Landkreise): www.termine-reservieren.de/termine/ikz Unser Hinweis: Die Nutzung der offiziellen Portale bietet eine einfache, sichere und transparente Möglichkeit von digitalen KFZZulassungsverfahren – zu den gesetzlich geregelten Gebühren und ohne zusätzliche Kosten. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Weiersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 353: Flur 3 Nr. 6 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Aufm Berg aufm Klopp – 8.677 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mosbruch (Amtsgericht Daun): Blatt 561: Flur 5 Nr. 7 – Waldfläche – Im Maarholz – 7.820 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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