KW36 2025

SEITE 6 Klimaschutzrubrik des Landkreises Vulkaneifel und Natur- und Geoparks Vulkaneifel im Rahmen des EU-LIFE-geförderten Projektes ZENAPA (Zero Emission Nature Protection Areas) Der Landkreis Vulkaneifel und der Natur- und Geopark Vulkaneifel sind Partner des EU-Klima- und Naturschutzprojekts LIFE-IP ZENAPA. Sie verfolgen damit das Ziel, sich zu einem treibhausgasneutralen Großschutzgebiet zu entwickeln. Da Klimaschutz eine gemeinschaftliche Aufgabe ist und nahezu alle Lebensbereiche in der Region betrifft, werden in den nächsten Wochen im Rahmen dieser Klimaschutzrubrik vielfältige klimaentlastende Maßnahmen vorgestellt. Durch das Umsetzen solcher Maßnahmen kann jeder Einzelne einen individuellen Beitrag zur Energiewende und somit zum Klima- und Naturschutz leisten. Klimaschutz im Alltag heißt, gemeinsam zu handeln, um kleine und große Maßnahmen in der Region umzusetzen. In den kommenden Ausgaben informieren wir über Maßnahmen die Haushalte umsetzen können, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Energieberatung für Wohngebäude – Energieverbrauch & -kosten senken Die stetig steigenden Energiepreise belasten viele Haushalte finanziell und haben Auswirkungen auf die Umwelt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Eine staatlich geförderte Energieberatung für Wohngebäude bietet Unterstützung, um den Effizienzgrad des Hauses zu verbessern. Was beinhaltet eine Energieberatung für Wohngebäude? Bei einer Energieberatung für Wohngebäude wird zunächst der Energieverbrauch des Gebäudes analysiert. Die Analyse ermittelt den energetischen Zustand des Hauses und zeigt Möglichkeiten auf, die Energiebilanz zu verbessern. Dazu gehören potenzielle Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, Optionen für den Heizungstausch und die Nutzung von erneuerbaren Energien. Dies umfasst auch Maßnahmen mit geringem Investitionsbedarf, wie z. B. die Dämmung von Rohrleitungen und Rollladenkästen sowie der Einsatz von Hocheffizienzpumpen der Heizung. Am Ende erhalten die Gebäudebesitzer einen Sanierungsfahrplan, der alle relevanten Maßnahmen zusammenfassend aufzeigt. Vorteile einer Energieberatung Die Vorteile liegen darin, dass gezielte Maßnahmen ergriffen werden können, um die im Rahmen der Energieberatung identifizierten Schwachstellen zu beheben. So können der Energieverbrauch gesenkt, die Gebäudesubstanz geschützt und letztendlich Kosten gespart werden. Ferner hilft die Energieberatung, geeignete Förderprogramme zu identifizieren. Die Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch Energieberatende trägt darüber hinaus zur Qualitätssicherung bei. Nächste Schritte Eine Liste mit regionalen Gebäudeenergieberatenden ist online abrufbar, unter www.energie-effizienz-experten.de Zudem bieten die Verbraucherzentralen Basisberatungen an. Bei Bedarf kann auch eine Beratung vor Ort durchgeführt werden. Da es für dieses Angebot viele Interessenten gibt, ist leider derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Termin zu vereinbaren. Nächste Woche geht es weiter mit dem Thema Heizungstausch. Fragen? Mail an klimaschutz@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Michael Lienkämper letzte bekannte Anschrift: Postfach 1152, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 20.08.2025 Aktenzeichen: 4-31200-028-06474 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 29.08.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep

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