SEITE 5 Bundesweiter Warntag am 11. September 2025 Bundesweiter Warntag ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Kommunen Der Bundesweite Warntag findet in diesem Jahr am 11. September statt. An diesem Tag werden bei einem Probealarm vorhandene Warnsysteme getestet, mit denen die Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden. Zu den Warnkanälen zählen unter anderem Warn-Apps wie NINA und KATWARN, Sirenen oder der Mobilfunkdienst Cell Broadcast. Auch der Landkreis Vulkaneifel beteiligt sich in diesem Jahr wieder am gemeinsamen Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Wie läuft der Bundesweite Warntag ab? Gegen 11:00 Uhr am 11. September löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Probewarnung über das sogenannte Modulare Warnsystem aus, mit dem ein Warntext über die Apps NINA und KATWARN sowie das „Cell Broadcast System“ ausgelöst wird. „Cell Broadcast“ ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können. Gleichzeitig lösen die teilnehmenden Länder und Kommunen ihre lokalen Warnmittel wie zum Beispiel Sirenen aus. Gegen 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung der Probewarnung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag Das Sirenennetz zur Alarmierung der Feuerwehren und Warnung der Bevölkerung im Landkreis Vulkaneifel wird – wie in vielen anderen Landkreisen auch – sukzessiv modernisiert und umgebaut. Derzeit erfolgt die Warnung noch in Form des klassischen Feueralarmes (dreimaliges Aufheulen der Sirenen). Zukünftig sollen auch andere Tonfolgen möglich sein. Warnsystem steht für reale Lagen zur Verfügung Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten Probewarnung am 11. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle erreichen und vor realen Gefahren warnen. Der bundesweite Warntag wurde im Jahr 2020 eingeführt. Seitdem gibt es einmal jährlich einen großen, bundesweiten Testlauf. Ausführliche Informationen zum bundesweiten Warntag: www.bbk.bund.de Bundesweiter Warntag 11. September 2025 11 Uhr weitere Infos unter: www.bbk.bund.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Christiano Oliveira de Sousa letzte bekannte Anschrift: Postfach 1152, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 20.08.2025 Aktenzeichen: 4-31200-028-07133 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 29.08.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Kloep
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