KW34 2025

SEITE 9 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel ist am Freitag, den 05.09.2025 wegen des jährlichen Betriebsausfluges ganztätig geschlossen. Das 115-Servicecenter ist wie gewohnt von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Daher sind Dienstleistungen weiterhin online oder telefonisch zugänglich. Die Außenstelle der KFZ-Zulassung in Jünkerath steht wie gewohnt zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist hier zwingend erforderlich. Außerdem ist es aufgrund der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich, einen Termin bei der KFZ-Zulassung der Kreisverwaltungen BernkastelWittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell oder deren Außenstellen zu vereinbaren. Termine können über das Terminvergabeportal online vereinbart werden. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis und Beachtung. WICHTIGER HINWEIS Kreisverwaltung Vulkaneifel am 05.09.2025 geschlossen Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Josef RÖMER letzte bekannte Anschrift: Dorfstr. 20, 54552 Ellscheid Datum des Schreibens: 13.08.2025 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-T 349 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 006) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 14.08.2025 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Stark TERMINE ONLINE BUCHEN JOBCENTER FÜHRERSCHEINSTELLE KFZ-ZULASSUNG für die Bereiche

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