KW21 2025

SEITE 2 Bedarfe. Gleichzeitig stammt nur rund ein Viertel (28,2 %) der Haushaltserträge aus der Kreisumlage. Die Personalaufwendungen liegen mit 13,2 % des Gesamtvolumens vergleichsweise niedrig. Haushaltsmittel kommen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zugute „Es ist mir wichtig zu betonen, dass die Gelder des Landkreises direkt unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen – für Menschen, die Unterstützung bei Erziehung, Pflege, Bildung, Teilhabe und Integration benötigen. Der Landkreis erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben zum Wohle der Bevölkerung – dazu zählen Schulen, Straßen, ÖPNV, Kitas und vieles mehr. Für all das ist eine solide finanzielle Basis unerlässlich“, so Landrätin Julia Gieseking. „So beteiligt sich der Landkreis inzwischen mit 40 % an den Bau- und Personalkosten von Kindertagesstätten – früher waren es jeweils nur 20 %. Nach der Flutkatastrophe 2021 hat der Landkreis außerdem erheblich in den Katastrophenschutz investiert. Mit zehn Vollzeitäquivalenten an Schulsozialarbeitern auf 10.000 Kinder liegt die Vulkaneifel deutlich über dem Landesdurchschnitt. Darüber hinaus wird die soziale Arbeit durch einen Streetworker unterstützt, eine Stelle, die viele Landkreise in dieser Form nicht vorhalten“, so die Landrätin weiter. Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt – CDUAntrag mit Änderung einstimmig beschlossen Ein Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Prüfung der Gründung kommunaler Energiewerke wurde vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt. Auch der Vorschlag, diesen Prüfauftrag zunächst in den Kreisentwicklungsausschuss zu überweisen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Antrag „Beratung und Weichenstellung infolge der Gobalbeanstandung des Haushalts 2025 durch die ADD- Haushaltsrechtliche, strukturelle und politische Konsequenzen“ wurde mit einer Änderung einstimmig angenommen. Kernpunkte des CDU-Antrags sind die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe „Haushalt 2026+“, die Einführung von Doppelhaushalten ab dem Haushaltsjahr 2026/2027, ein umfassendes Haushaltsmonitoring, die Beleuchtung des Stellenplans sowie eine systematische Übersicht und Priorisierung freiwilliger Leistungen. Die Ergebnisse werden zur Beratung in den Kreisausschuss einfließen. Mit den gefassten Beschlüssen hofft der Kreistag nun, zeitnah eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zu erhalten und so die Handlungsfähigkeit des Landkreises in Gänze wiederherzustellen. Schulbuchausleihe gegen Gebühr startet für das Schuljahr 2025/26 an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Anmeldezeitraum: 16. Mai bis 12. Juni 2025 Bis zum 15. Mai 2025 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Freischaltcodes sowie Informationen, mit denen die Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2025/2026 angemeldet werden kann. Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln muss für jedes Schuljahr neu über das Elternportal beantragt werden. Teilnehmende Schulen: Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun Berufsbildenden Schule Vulkaneifel (nur Vollzeit ohne BVJ) Die Ausleihe wird auf der Internetseite www. lmf-online.rlp.de ausführlich erklärt. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldung, steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe zur Verfügung. Falls Sie bereits einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 fristgerecht gestellt und eine Bewilligung erhalten haben, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Im Falle einer Ablehnung der kostenfreien Schulbuchausleihe können Sie mit Hilfe des zugesendeten Freischaltcodes, die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erklären. Die Freischaltung und die Bestellung der Schulbücher sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Zunächst muss die Freischaltung der Schülerin oder des Schülers mit Hilfe des Freischaltcodes im Portal veranlasst werden. Im Anschluss daran ist eine verbindliche Bestellung möglich. Bücher, die nicht über das Portal bestellt werden, sind auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Anmeldung zur Ausleihe in entgeltlicher Form im Elternportal ist ausschließlich vom 16. Mai bis 12. Juni 2025 möglich. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen trotzdem eine verbindliche Bestellung zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr für ganz Rheinland-Pfalz gültig ist. Sollte Ihr Kind also nach der verbindlichen Anmeldung die Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz wechseln, wird diese Anmeldung übertragen. Es ist so sichergestellt, dass Ihr Kind die korrekten Bücher für die Schule erhält, die es dann tatsächlich besucht. Bitte beachten Sie: Die entgeltliche Bestellung ist zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten Termin nicht mehr möglich. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Jessica Lanser, Büro 325, 06592/933-396, jessica.lanser@vulkaneifel.de Rita Schneider, Büro 325, 06592/933-369, rita.schneider@vulkaneifel.de Sie können Ihre Anfrage gerne auch per Mail an die folgende Adresse richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 2456: Flur 36 Nr. 1 – Waldfläche – Im Harzwinkel – 5.440 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. .

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