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Seite 11 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel - untere Jagdbehörde - Einladung zur Wahl der zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber und Wahl der zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter am Freitag, 30. September 2022, 18:00 Uhr Lehwaldhalle Darscheid, Karl-Kaufmann-Str. 1 in 54552 Darscheid (Einlass: ab 16:00 Uhr) Die Amtszeit des derzeitigen Jagdbeirates im Landkreis Vulkaneifel endet mit Ablauf des 31.03.2023. Dies hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 01.04.2023 ein neuer Jagdbeirat für die Dauer von fünf Jahren zu bilden ist. Gemäß § 46 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2012 (GVBl. S. 310) ist bei jeder unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat zu bilden. Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung im Sinne der Zielsetzung des Landesjagdgesetzes und wirkt bei der Festsetzung behördlicher Abschusspläne mit. Der Jagdbeirat besteht gemäß § 46 Abs. 3 LJG aus 1. der Kreisjagdmeisterin oder dem Kreisjagdmeister als vorsitzendem Mitglied, 2. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Landwirtschaft, 3. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Forstwirtschaft, 4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Jagdgenossenschaften, 5. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gemeinden, 6. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigenjagdbezirken, 7. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, 8. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der pachtenden Personen im Sinne des § 14 LJG, 9. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände mit Ausnahme der Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger sowie 10. einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Bereich der unteren Jagdbehörde gebildeten Hegegemeinschaften im Sinne des § 13 Abs. 2 LJG. Gemäß § 52 Abs. 2 der Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013 (GVBl. S. 282) werden für die Berufung in den Jagdbeirat u.a. gewählt: 1. die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber von den Inhaberinnen und Inhabern gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates, also im Landkreis Vulkaneifel ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben (gem § 52 Abs. 5 LJVO), 2. die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen von den Inhaberinnen und Inhabern gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates, also im Landkreis Vulkaneifel ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben (gem § 52 Abs. 5 LJVO) Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Für die Wahl der zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber und für die Wahl der zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme. Eine Vertretung ist nicht zulässig. Daun, 31.08.2022 Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Jagdbehörde i.A. Christian Kläs Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: JEREMIAS JEROME HOFFMANN (* 30.06.2002 in Bergisch Gladbach) letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 29, 54570 Wallenborn Datum des Schreibens: 29.08.2022 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person beifolgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 18). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 02.09.2022 ImAuftrag gez. Fröhlig

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