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Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel - untere Jagdbehörde - Einladung zur Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters und der sie oder ihn vertretenden Person am Freitag, 30. September 2022, 18:00 Uhr, Lehwaldhalle Darscheid, Karl-Kaufmann-Str. 1 in 54552 Darscheid (Einlass: ab 16:00 Uhr) Die Amtsperiode des derzeitigen Kreisjagdmeisters und seines Stellvertreters endet mit Ablauf des 31.03 2023. Dies hat zur Folge, dass gemäß § 46 Abs. 8 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2012 (GVBl. S. 310) in Verbindung mit § 54 Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013 (GVBl. S. 282) für die Zeit bis zum 31.03.2028 von den Wahlberechtigten im Landkreis Vulkaneifel die Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister und die sie oder ihn vertretende Person neu zu wählen sind. Wahlberechtigt sind 1. die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die a) im Bereich des Landkreises Vulkaneifel ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder b) im Landkreis Vulkaneifel jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie 2. die Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen oder Eigentümer der im Bereich des Landkreises Vulkaneifel gelegenen Jagdbezirke. Wählbar ist, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Dritt-staates besitzt, 2. einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland besessen hat und 3. im Bereich der unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Als Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 1 a ist der gültige Jagdschein vorzulegen. So-fern im Falle der Wahlberechtigung nach Nr. 1 a im Jagdschein der Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt nicht eingetragen ist, ist dies in geeigneter Form (durch Personalausweis, Meldebestätigung u. ä.) nachzuweisen. Als Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 1 b ist, sofern die Pacht nicht in den Jagdschein eingetragen ist, auf Verlangen der gültige Jagdpachtvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen. Als Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 2 für die Jagdgenossenschaft sind der Personalausweis und der Beschluss des Jagdvorstandes über die Bestimmung eines Mitglieds des Jagdvorstandes nachzuweisen. Der Nachweis der Wahlberechtigung nach Nr. 2 für die Eigentümerinnen oder Eigentümer der im Bereich des Landkreises Vulkaneifel gelegenen Eigenjagdbezirke ist ebenfalls in geeigneter Form (u. a. Personalausweis) zu erbringen. Die vorstehenden Wahlen werden hiermit gemäß § 54 Abs. 1 LJVO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 LJVO von der unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel angeordnet und von einem Vertreter der unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel geleitet. Bei den vorstehenden Wahlen hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme; die Stimmabgabe für die Jagdgenossenschaft erfolgt durch das gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 11 LJVO bestimmte Mitglied des Jagdvorstandes. Die Vertretung einer wahlberechtigten Person durch eine andere Person ist nicht zulässig. Wegen der Überprüfung der Wahlberechtigung bitten wir um möglichst frühzeitiges Erscheinen. Daun, 31.08.2022 Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Jagdbehörde i.A. Christian Kläs Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vul-kaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: JOSCHUA FIEVIRS letzte bekannte Anschrift: Zur Kehr 1, 54611 Hallschlag Datum des Schreibens: 24.08.2022 Aktenzeichen: 4-31200-NEU Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 02.09.2022 ImAuftrag gez. Alflen

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