KW49 2021

Seite 11 LANDKREIS VULKANEIFEL deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen. „Uns als Wirtschafts - förderungsgesellschaft Vulkaneifel ist es ein großes Anliegen, junge Menschen dazu zu motivieren, sich mit ihrer Hei - mat und den hiesigen Unternehmen auseinanderzusetzen. Dabei ist uns der ‚FunkenSprüher‘ eine Hilfe“ sagt Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG Vulkaneifel. „Und oft ist das Ver - fassen einer Fach- oder Abschlussarbeit der Einstieg in die Karriere bei einem Unternehmen in der Region. Das bewei - sen unzählige Beispiele aus dem hiesi - gen Mittelstand“ ergänzt Dietmar Pitzen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreis- sparkasse Vulkaneifel, die den Preis in den Jahren 2020 und 2021 unterstützt und u.a. die Preisgelder zur Verfügung gestellt hat. Beim Abschlussarbeitenpreis einge - reicht werden können Facharbeiten, be- sondere Lernleistungen, Semester-, Ba - chelor-, Master- und Examensarbeiten, Dissertationen sowie Ideen aus dem Handwerk, bei denen der Funke in die Vulkaneifel überspringt. Start für die 7. Runde ist der 1. Januar 2022 mit Einrei - chungsfrist bis zum 31. Mai 2022. Weitere Informationen & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vul- kaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, www.wfg-vulkaneifel.de/fun- kensprueher. Telefon: 06592/933-200, E-Mail: wfg@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungs-zustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Kranz, Thorsten, *06.07.83 letzte bekannte Anschrift: Elsterweg 189, 54662 Speicher Datum des Schreibens: 19.11.2021 Aktenzeichen: 5-34101-10-2865 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmäch-tigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.12.2021 ImAuftrag gez.Otten Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungs - zustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vul-kaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Thomas Deutsch letzte bekannte Anschrift: Gillenfelder Straße 1, 54552 Mehren Datum des Schreibens: 30.11.2021 Aktenzeichen: 4-31200-011-03687 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden:Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun.Das Dokument wird öf - fentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden,nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.12.2021 ImAuftrag gez.Kolf Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustel-lungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Ver - bindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwal-tungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12. August 2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,gegen sie eine zustellungs - bedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Al Najlat, Muhammed Suhaib*01.01.2001 letzte bekannte Anschrift: Altburg, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 08.11.2021 Aktenzeichen: 4-31200-005-5444 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde nach vorheriger Ter - minabsprache eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 104). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.12.2021 ImAuftrag gez.Otten

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